Der Landkreis Stade liegt im nordöstlichen Teil Niedersachsens und befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Freien und Hansestadt Hamburg. Er gehört damit der Metropolregion Hamburg an. Im Zuge eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens für die Anbindung der Hansestadt Buxtehude an die Autobahnanschlussstelle Buxtehude-Ost der A26, ist eine neue bzw. ergänzende Baugrunderkundung sowie Baugrundbeurteilung durchzuführen. Im Einzelnen sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen: - Grundleistungen und Erkundungskonzept - Beschreiben der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse - Beurteilung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse, Empfehlungen, Hinweise, Angaben zur Bemessung der Gründung Weitere Einzelheiten zur Leistung enthält die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Im Zuge eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens für die Anbindung der Hansestadt Buxtehude an die Autobahnanschlussstelle Buxtehude-Ost der A26, ist eine neue Verkehrsanlagenplanung durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist eine neue bzw. ergänzende Baugrunderkundung sowie Baugrundbeurteilung durchzuführen. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 4. Dezember 2023 (Az. 7 LB 19/21), welches den für das Vorhaben erlassenen Planfeststellungsbeschluss vom 28. November 2017 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt hat. Die vom Oberverwaltungsgericht festgestellten Defizite sollen in dem ergänzenden Verfahren behoben werden. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bestehenden Planfeststellungsunterlage sind im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistung zwei Hauptvarianten zu untersuchen, die in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben sind. Weitere Einzelheiten zur Leistung enthält die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.