Der Goethe-Institut e.V. plant eine qualifizierte und in der Türkei zugelassene private Krankenversicherungsgesellschaft mit der Bereitstellung und Durchführung einer privaten Gruppenkrankenversicherung für lokal beschäftigte Mitarbeitende zu beauftragen. Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" (Anlage 1 zum Vertrag) zu entnehmen
Die Goethe-Institute in der Türkei beabsichtigen, eine qualifizierte und in der Türkei zugelassene private Krankenversicherungsgesellschaft mit der Bereitstellung und Durchführung einer privaten Gruppenkrankenversicherung für lokal beschäftigte Mitarbeitende zu beauftragen. Die Versicherung unterliegt dem geltenden türkischen Versicherungsrecht 2. Umfang der Versicherung Der Leistungsumfang umfasst eine private Gruppenkrankenversicherung für ca. 153 Mitarbeitende der Goethe-Institute Istanbul, Ankara und Izmir. - Voraussichtlicher Versicherungsbeginn: 27.08.2026 - Vertragslaufzeit: ein Jahr, bis zum 26.08.2027 - Krankenhausversorgung in der gesamten Türkei (nicht nur in den Städten Istanbul/Izmir/Ankara)
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
Anlage D Informationspflichten Art. 13 und Art. 14 DSGVO.pdf
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Anlage E - Technische Hinweise zum Verfahren.pdf
PDF • 142.5 KB
Anlage B 1 Anschreiben Angebot.docx
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Anlage B 2 Basisinformationen zum Unternehmen.docx
DOCX • 55.7 KB
Anlage B 3 Bietergemeinschaftserklärung.docx
DOCX • 60.3 KB
Anlage B 4 Erklärung Eignungsleihe.docx
DOCX • 50.4 KB
Anlage B 5 Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.docx
DOCX • 57.5 KB
Anlage B 6 Erklärung Umsätze vergleichbarer Leistungen.docx
DOCX • 52.4 KB
Anlage B 8 Eigenerklärung Russlandbezug.docx
DOCX • 74.9 KB
Anlage C Preisblatt_KV TR.docx
DOCX • 72.3 KB
Anlage B 7 Referenzen.docx
DOCX • 59.4 KB
Anlage A Leistungsbeschreibung_GITürkei_2026.pdf
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AAA Anschreiben VgV.pdf
PDF • 295.0 KB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.