Die Stadt Heide wurde im Jahr 2019 mit dem Untersuchungsgebiet „Heide Süd“ in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Im Rahmen dieses Programmes wurden die vorbereitenden Untersuchungen sowie das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das Gebiet erarbeitet und im Jahr 2022 abgeschlossen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Am 26. April 2023 hat die Ratsversammlung der Stadt Heide den Beschluss zur Satzung über die förmliche Durchführung eines Sanierungsverfahrens gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Dieser Beschluss bildet die Grundlage für die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hintergrund der Programmteilnahme ist, dass es der Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter sowie strukturschwacher Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf dient. Ziel ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und kleinräumiger Segregation entgegenzuwirken. Das Förderprogramm adressiert städtebauliche sozioökonomische und funktionale Defizite, wie bauliche Sanierungsbedarfe, Funktionsverluste, Arbeitslosigkeit, Integrationsherausforderungen sowie Bildungs- und Gesundheitsprobleme. Durch den gezielten Einsatz von Fördermitteln sollen die Wohn- und Lebensqualität, die Nutzungsvielfalt sowie die generationsgerechte und integrative Entwicklung der Quartiere verbessert werden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund der gesamten Aufgabenvielfalt bei der Durchführung der Gesamtmaßnahme beabsichtigt die Stadt einen treuhänderischen Sanierungsträger zu beauftragen, der die Interessen der Stadt vertritt und die Aufgabenfelder der Vorbereitung, Durchführung, Abrechnung und Dokumentation der einzelnen Maßnahmen abdeckt. Die VU mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) sind Bestandteil der Vergabeunterlagen sowie jederzeit auf der Website der Stadt Heide öffentlich einsehbar.
Das Quartier „Heide Süd“ umfasst eine Fläche von etwa 25,5 Hektar. Die Großwohnsiedlung entstand ab dem Jahr 1945 als Stadterweiterungsgebiet und wurde im Rahmen eines Wirtschaftsförderprogramms der Vereinigten Staaten von Amerika finanziert. Die städtebauliche Entwicklung nahm ihren Ausgangspunkt vom Fehrsplatz sowie der Johann-Hinrich-Fehrs-Straße. Bis in die späten 1950er Jahre folgte die Errichtung eines Großteils der weiteren Gebäude. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ziel der ursprünglichen Planung war es, vor allem geflüchteten Menschen eine Unterkunft zu bieten. Dementsprechend entstanden überwiegend kleine und mittlere Wohnungen. Das städtebauliche Ideal der Nachkriegszeit ist noch heute deutlich ablesbar: Zwischen den markanten Zeilen- und Reihenwohnbauten befinden sich großzügige Grünflächen, die sowohl der Naherholung der Bewohnerinnen und Bewohner dienen als auch für viel Tageslicht in den Wohnungen sorgen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Laufe der Zeit wurden vereinzelt Freiflächen im Quartier nachverdichtet, und weitere Nachverdichtungen sind in der Planung. Die lockere und weitläufige Gebäudestruktur hebt sich dabei deutlich von der kleinteiligen Bebauung der angrenzenden Gebiete ab. Eine Ausnahme bildet der südöstliche Bereich des Quartiers, der durch eine Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern geprägt ist. Der Fehrsplatz, der ursprünglich auch als Nutzgarten bewirtschaftet wurde, wurde im Rahmen der Planung als zentraler städtebaulicher Mittelpunkt des Quartiers entwickelt. Im Quartier befinden sich keine eingetragenen Denkmäler oder archäologisch relevante Interessensgebiete. Die Durchmischung unterschiedlicher Nutzungen ist im Gebiet kaum vorhanden, was den Charakter einer reinen Wohnsiedlung unterstreicht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Rahmen der vorbezeichneten Aufgabenstellung sind vom beauftragten Sanierungsträger die Aufgaben durchzuführen, die sich aus dem Trägervertrag (vgl. dort § 2) ergeben. Es werden allgemeine Leistungen zur praktischen Umsetzung des Sanierungsverfahrens der Gesamtmaßnahme, vorbereitende Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen sowie Maßnahmen der Abwicklung anfallen. Eine konkrete Auslistung aller zu erbringenden Leistungen, ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft und endet mit der Bestandskraft des Bescheides der Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Schlussabrechnung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.