Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKERs Oberbayern in der Musenbergstraße 25-27, 81929 München – nachfolgend Unterkunftsdependance genannt. In der Unterkunftsdependance werden Geflüchtete für die Dauer von in der Regel 6 bis 18 Monaten untergebracht und versorgt. Der AG hält über die der Allgemeinheit zugänglichen medizinischen Versorgung hinaus die Ressourcen für die basismedizinische Versorgung der Bewohner soweit wie möglich unmittelbar in der Unterkunftsdependance vor. Der AG schreibt die Vergabe der medizinischen Versorgung in der Unterkunftsdependance im Rahmen eines offenen Verfahrens in drei Losen aus. Los 1 beinhaltet die allgemeinmedizinische Versorgung gem. §§ 4, 6 AsylbLG. Los 2 beinhaltet die gynäkologische Versorgung gem. §§ 4, 6 AsylbLG. Los 3 beinhaltet die pädiatrische Versorgung gem. §§ 4, 6 AsylbLG. Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses – nachfolgend AN genannt – übernimmt die im jeweiligen Los definierte ambulante medizinische Grundversorgung der in der Unterkunftsdependance untergebrachten Bewohner und stellt hierfür geeignetes Personal zur Verfügung.
Allgemeinmedizinische Versorgung in der Anker-Dependance Musenbergstraße, München untergebrachten Bewohner.
Gynäkologische Versorgung der in der Anker-Dependance Musenbergstraße, München untergebrachten Bewohner.
Pädiatrische Versorgung in der Anker-Dependance Musenbergstraße, München untergebrachten Bewohner.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.