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Projekt-ID: #102-26-04-Hu/Ri

Landkreis Ortenaukreis-EU-weite Vergabe v. Leistungen im freigestellten Verkehr im offenen Verfahren

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15.05.26 Frist

Projektbeschreibung

Der Landkreis Ortenaukreis (Amt für Straßenverkehr & ÖPNV) schreibt Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr aus. Bedient werden folgende Schulen mit ihren jeweiligen Außenklassen: • Astrid-Lindgren-Schule Hesselhurst, Mürelweg 3, 77731 Willstätt (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) • Brüder-Grimm-Schule Lahr, Mauerweg 2 77933 Lahr (Förderschwerpunkt Sprache) • Georg-Wimmer-Schule, Otto-Hahn-Straße 4, 77933 Lahr (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

Lose

9 Lose

Los 6: Georg-Wimmer-Schule, 77933 Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 6 werden 3 PKW und 3 PKW-E .Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.

Vertragslaufzeit 13.09.2026 – 24.07.2030

Los 7: Georg-Wimmer-Schule, 77933 Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 7 werden 3 PKW und 2 PKW-E. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.

Vertragslaufzeit 13.09.2026 – 24.07.2030

Los 8: Georg-Wimmer-Schule, 77933 Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 8 werden 2 PKW und 1 PKW-E .Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.

Vertragslaufzeit 13.09.2026 – 24.07.2030

Los 9: Georg-Wimmer-Kindergarten, 77933 Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 9 werden 1 PKW und 1 PKW-E .Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.

Vertragslaufzeit 13.09.2026 – 24.07.2030

Los 1: Astrid-Lindgren-Schule, Willstätt und Außenklasse GS Goldscheuer Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Ortenaukreis zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Eingesetzt in Los 1 werden 3 PKW und 3 PKW-E. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.

Vertragslaufzeit 13.09.2026 – 24.07.2030

Los 2: Astrid-Lindgren-Schule, Willstätt und Außenklassen GS Goldscheuer, Berufliche Schule Kehl und Hebelschule Kehl Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 2 werden 4 PKW und 3 PKW-E. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.

Vertragslaufzeit 13.09.2026 – 24.07.2030

Los 3: Brüder-Grimm-Schule Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 3 werden 4 PKW und 3 PKW-E. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.

Vertragslaufzeit 13.09.2026 – 24.07.2030

Los 4: Brüder-Grimm-Schule Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 4 werden 2 PKW und 2 PKW-E .Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.

Vertragslaufzeit 13.09.2026 – 24.07.2030

Los 5: Georg-Wimmer-Schule, 77933 Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 5 werden 3 PKW und 2 PKW-E .Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.

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