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Projekt-ID: #90332111

NSS Neubau 2-Feld-Sporthalle, Schwerin, VE 041 Baustelleneinrichtung

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works
10.04.26 Frist

Projektbeschreibung

Das Gebäude besteht aus einer 2-Feld-Sporthalle und einem einseitig angegliederten Sozialtrakt mit Erschließung im L-förmigen Grundriss. Die Halle, Grundmaße 46,00 x 22,00m, wird in Querrichtung von auf den Außenwänden in Holzrahmenbauweise aufliegenden Brettschichtholzbindern überspannt. Der Sozial- /Erschließungstrakt auf der Nordseite ist ca. 7,15m breit und ca. 3,00m länger als die Halle. Am Kopfende (Ost) im Bereich Haupteingang weist der Erschließungstrakt eine Breite von 11,0m auf. Dieser schließt an die Giebelwand des Nachbargebäudes an. Im 2-geschossigen Sozial-/Erschließungstrakt sind neben zwei unabhängigen Treppenanlagen die Geräteräume, Umkleide- und Sanitärräume sowie Technikräume angeordnet. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Ein ca. 5,00 x 3,20m großer Bereich unter der Erschließungstreppe Ost dient der Einführung der Medien (Wasser, Strom, Telekom, etc.) ins Gebäude und von dort in den Steigschacht. Dieser Bereich wird lokal um ca. 1,5m tiefer als die restliche Bodenplatte geführt. Der Sozial-/Erschließungstrakt ist ebenfalls in Holzbauweise geplant. Neben tragenden Holzrahmen- und CLT-Wänden sind Holzstapel-Flachholzdecken vorgesehen. Der Gebäudegrundriss hat Außenabmessungen von 49,00m x 34,15m, d.h. ca. 1.440m2. Die Gebäudehöhe beträgt 9,60m im Bereich der Halle und des Hauptzuganges bzw. 7,40m im Bereich des nordseitigen Sozialtrakt-/Erschließungsriegels, jeweils ab EFH (= 48,60 ü NN). Außenabmessungen: 46,00m + 3,00m x 30,00m + 4,15m Anzahl der Geschosse: 1 (Halle), 2 (Nebenräume), 3 (Hauptzugang Ost) Bauweise: Gründung (Fundamente + Bodenplatte) in Stahlbetonbauweise Hallentragwerk inkl. Außenwände in Holzbauweise Unterkellerung: keine Gründung: Flachgründung/ Streifenfundamente

Lose

1 Los

Gegenstand der Leistung VE 041 ist das Einrichten, Vorhalten und Unterhalten der allgemeinen Baustelleneinrichtung bestehend aus BE Teil I und BE Teil II über die gesamte Bauzeit sowie in Teilen die Gebrauchsüberlassung an Dritte sowie den rückstandslosen Rückbau der BE. Die allgemeine Baustelleneinrichtung (nachfolgend BE) umfasst alle für den allgemeinen Betrieb der Baustelle zum o.g. Projekt erforderlichen Maßnahmen, Einrichtungen, Vorkehrungen, Gerätschaften usw., gem. DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Mit Abgabe seines Angebots bestätigt der Bieter, sich ein eigenes Bild von den örtlichen Gegebenheiten gemacht und auch dieses seiner Kalkulation zugrunde gelegt zu haben. Die Einrichtung der Baustelle ist mit der Bauüberwachung abzustimmen und darf erst mit Vorliegen des vom AG schriftlich bestätigten BE-Plans des AN begonnen werden. Alle i.Z. mit der BE genutzten Flächen sind sorgsam zu behandeln und ggf. in geeigneter Weise zu schützen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Flächen, die nicht dem Eigentum des Bauherrn zuzurechnen sind (Nachbar und Stadt SN). In Abstimmung mit der OBÜ ist die BE jederzeit in Teilen, nach Beendigung der Baumaßnahme vollständig abzuräumen. Soweit erforderlich und seitens OBÜ verlangt, sind ursprüngliche Zustände wiederherzustellen. Die für die Baustelle zur Verfügung stehende Fläche (Grundstück) beträgt einschl. Gebäudegrundfläche ca. 2.068m². Die Fläche kann im Straßenland auf bis zu 2.413m² erweitert werden.

Vertragslaufzeit 25.05.2026 – 28.10.2027

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