Projekt-ID: #NW-RV-PV-25

Errichtung und Wartung PV-Anlagen

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Projektbeschreibung

Rahmenvertrag über die Errichtung und Wartung von Photovoltaikanlagen. Die degewo netzWerk GmbH (AG) ist ein Tochterunternehmen der landeseigenen Berliner Wohnungsbaugesellschaft degewo Aktiengesellschaft. Der AG beabsichtigt auf Gebäuden der degewo und von deren Immobilientochtergesellschaften Photovoltaikanlagen (im Folgenden PVA abgekürzt) planen und errichten zu lassen. Die AN dieses Rahmenvertrages haben diese PVA nach Abruf des jeweiligen Objekts in dem vom AG im Einzelnen vorgegebenen Umfang nach übergebener Planung des AG zu errichten. Die Planung des AN beschränkt sich auf eine Werkstatt- und Montageplanung. Der AG geht - ohne Anspruch auf Verbindlichkeit - von ca. 45 PVA pro Jahr aus. Der erzeugte Strom soll ggf. als Mieterstrom oder Haus-, bzw. Wärmepumpenstrom zur Verfügung gestellt werden. Der AG wird darüber je Anlage separat entscheiden. Überschüssiger Strom soll in das öffentliche Netz eingespeist werden. Des Weiteren kann die Wartung und Betriebsführung der PVA Pflicht des AN werden.

Lose

2 Lose

Rahmenvertrag über die Errichtung und Wartung von Photovoltaikanlagen 3 kWp bis 30 kWp. Der AG beabsichtigt, auf Gebäuden der degewo und von deren Immobilientochtergesellschaften (nachfolgend gebäudebezogen „Objekt“ genannt) Photovoltaikanlagen (nachfolgend „PVA“ genannt) planen und errichten zu lassen. Der AN dieses Rahmenvertrages hat diese PVA nach Abruf des jeweiligen Objektes in dem vom AG vorgegebenen Umfang nach übergebener Planung des AG zu planen und zu errichten. Die Planung des AN beschränkt sich auf eine Werk- und Montageplanung. Zudem ist die Herstellung von Kundenanlagen Bestandteil der zu erbringenden Leistung des AN. Der AG geht – ohne Anspruch auf Verbindlichkeit – davon aus, dass Leistungen für ca. 25 Anlagen pro Jahr von dem AN und einem anderen Rahmenvertragspartner zu erbringen sein werden; es handelt sich hierbei lediglich um unverbindliche Orientierungswerte. Der erzeugte Strom soll ggf. als Mieterstrom oder Haus,- bzw. Wärmepumpenstrom zur Verfügung gestellt werden. Der AG wird darüber je Anlage separat entscheiden. Überschüssiger Strom soll in das öffentliche Netz eingespeist werden. Vor diesem Hintergrund gehört optional das Zusammenfassen und die Demontage von Hausanschlüssen, die Einbindung eines Summenzählers, gegebenenfalls auch Abgrenzungszählers, in Abstimmung mit dem verantwortlichen Verteilnetzbetreiber (VNB) ebenfalls zum Leistungsumfang. Des Weiteren kann die Wartung und Betriebsführung der Photovoltaikanlagen Pflicht des AN werden.

Rahmenvertrag über die Errichtung und Wartung von Photovoltaikanlagen größer 30 kWp bis 100 kWp. Der AG beabsichtigt, auf Gebäuden der degewo und von deren Immobilientochtergesellschaften (nachfolgend gebäudebezogen „Objekt“ genannt) Photovoltaikanlagen (nachfolgend „PVA“ genannt) planen und errichten zu lassen. Der AN dieses Rahmenvertrages hat diese PVA nach Abruf des jeweiligen Objektes in dem vom AG vorgegebenen Umfang nach übergebener Planung des AG zu planen und zu errichten. Die Planung des AN beschränkt sich auf eine Werk- und Montageplanung. Zudem ist die Herstellung von Kundenanlagen Bestandteil der zu erbringenden Leistung des AN. Der AG geht – ohne Anspruch auf Verbindlichkeit – davon aus, dass Leistungen für ca. 20 Anlagen pro Jahr von dem AN und einem anderen Rahmenvertragspartner zu erbringen sein werden; es handelt sich hierbei lediglich um unverbindliche Orientierungswerte. Der erzeugte Strom soll ggf. als Mieterstrom oder Haus,- bzw. Wärmepumpenstrom zur Verfügung gestellt werden. Der AG wird darüber je Anlage separat entscheiden. Überschüssiger Strom soll in das öffentliche Netz eingespeist werden. Vor diesem Hintergrund gehört optional das Zusammenfassen und die Demontage von Hausanschlüssen, die Einbindung eines Summenzählers, gegebenenfalls auch Abgrenzungszählers, in Abstimmung mit dem verantwortlichen Verteilnetzbetreiber (VNB) ebenfalls zum Leistungsumfang. Des Weiteren kann die Wartung und Betriebsführung der Photovoltaikanlagen Pflicht des AN werden.

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