Anlass für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens durch die Gemeinde Weisenbach sind der Erweiterungsbedarf und die geänderten Anforderungen an die bestehende Grundschule in der Jahnstraße 2 (Flurstück Nr. 2098) zusammen mit einem Sanierungsbedarf des Bestandsgebäudes. Der Erweiterungsbedarf lässt sich zum einen ableiten, aus einem allgemeinen Fehlbestand an Unterrichtsflächen und den veränderten pädagogischen Ansätzen, die nun neben den eigentlichen Klassenräumen zusätzliche Differenzierungsräume, notwendig machen. Hinzu kommen die Notwendigkeit neuer Flächen für den Ganztagsbereich inklusive einer Mensa. Um die bestmögliche architektonische, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die Entwicklung des Schulstandorts zu erreichen, hat sich der Gemeinderat für die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes entschieden. Für das Projekt ist eine Förderung im Rahmen der Schulbauförderung vorgesehen. Die Wettbewerbsbeiträge sind daher so auszuarbeiten, dass die geltenden Schulbauförderrichtlinien berücksichtigt und eingehalten werden. Die vom Umweltministerium veröffentlichten "Grundsätze des nachhaltigen Bauens" vom 29.08.2014 sind entsprechend zu berücksichtigen.
Teilnahmeberechtigt sind Generalplaner und entsprechende Bietergemeinschaften. Als Generalplaner wird derjenige bezeichnet, der dem Bauherrn als einziger Vertragspartner auf Planerseite gegenübertritt und der sämtliche Architektur-, Ingenieur- und Fachplanungen erbringt. Er trägt gegenüber dem Bauherrn die alleinige rechtliche Verantwortung für die Planungsleistungen. Als Verantwortliche innerhalb der Generalplanung sind Personen zugelassen, die die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten nach § 75 Abs. 1 VgV oder die Berufsqualifikation des Berufs des beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs nach § 75 Abs. 2 VgV erfüllen. Architekt ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Beratender Ingenieur oder Ingenieur ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
2205_WB_ GPL_GS_Weisenbach_Anlage T.3_Rechtslage.pdf
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2205_WB_ GPL_GS_Weisenbach_Anlage T.1_Bewerbergemeinschaft.docx
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2205_WB_ GPL_GS_Weisenbach_Anlage T.1_Bewerbergemeinschaft.pdf
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2205_WB_ GPL_GS_Weisenbach_Anlage T.2_Unterauftrag und Eignungsleihe.docx
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2205_WB_ GPL_GS_Weisenbach_Anlage T.3_Rechtslage.docx
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2205_WB_ GPL_GS_Weisenbach_Anlage T.4_Referenzprojekte_akt.pdf
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2205_WB_ GPL_GS_Weisenbach_Teilnahmeantrag_akt.pdf
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2205_WB_ GPL_GS_Weisenbach_Teilnahmeantrag_akt.docx
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2205_20260629_WB GS Weisenbach_Auslobung - KURZFASSUNG.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.