Projekt-ID: #007/2025-Kr

Reinigungsleistungen

OFFEN
services

Projektbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Unterhaltsreinigungen und Glasreinigung für alle Liegenschaften der FH Aachen. Die Vertragslaufzeit für die Unterhaltsreinigung: 01.03.2026 bis 28.02.2028 mit der Option zur Verlängerung auf weitere maximal zwei Jahre. Gesamtlaufzeit mit Verlängerung für die Unterhaltsreinigung: 01.03.2026 bis 28.02.2030 Die Vertragslaufzeit für die Glasreinigung: 01.02.2026 bis 31.12.2027 mit der Option zur Verlängerung auf maximal weitere zwei Jahre. Gesamtlaufzeit mit Verlängerung für die Glasreinigung: 01.02.2026 bis 31.12.2029 Die Vertragsverhältnisse für die Unterhalts- und Glasreinigung verlängern sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, maximal zweimal, sollte es nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres (durch den AG) gekündigt werden.

Lose

3 Lose

Der AN hat die Leistung gemäß den Kalkulationsunterlagen und den vereinbarten SLA zu erfüllen. Er erbringt seine Leistungen in selbständiger unternehmerischer Verantwortung. Geschuldet wird einerseits der Reinigungserfolg im Sinne einer er-gebnisorientierten Reinigung und andererseits die vereinbarten Reinigungsstunden gemäß den Kalkulationsunterlagen. Die Reinigung umfasst die Gebäudeinnenflächen, Einrichtungsgegenstände und die Bestückung mit und Verteilung von Hygieneartikeln nach Maßgabe der SLA. Nach Bedarf des AG hat der AN auch Sonder- und Abrufleistungen durchzuführen. Sonderleistungen sind solche Reinigungsarbeiten, die üblicherweise nicht zur Unter-haltsreinigung zählen. Abrufleistungen werden nur erbracht, wenn der AG dies zusätzlich beauftragt (abruft). Ein Rechtsanspruch darauf hat der AN nicht. Beide Leistungen sind in den Kal-ku-la-tionsunterlagen ausgewiesen und werden zu den dort angebotenen Preisen, sofern sie anfallen, vergütet. Der AN hat die gleichbleibende Qualität der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen regelmäßig auf der Grundlage des vereinbarten Qualitätsmanagement-systems zu überwachen und die Überwachung zu dokumentieren (siehe SLA). Der AN darf von den in den SLA festgeschriebenen Verfahren oder Vorgehensweisen zur Leistungserbringung abweichen, sofern sichergestellt ist, dass die dort festgeschriebenen Ergebnisse durch andere geeignete Verfahren oder Vorgehensweisen erreicht werden und der AG dieser Abweichung zugestimmt hat. Insbesondere bleibt die personelle und technische Organisation dem AN vorbehalten. Neben der Reinigungsdienstleistung, muss der Auftragnehmer / Bieter einen Objektleiter für die jeweiligen Liegenschaften stellen. Jahresreinigungsfläche Los 1: ca. 9.430.000 m2

Vertragslaufzeit 28.02.2026 – 27.02.2028

Der AN hat die Leistung gemäß den Kalkulationsunterlagen und den vereinbarten SLA zu erfüllen. Er erbringt seine Leistungen in selbständiger unternehmerischer Verantwortung. Geschuldet wird einerseits der Reinigungserfolg im Sinne einer er-gebnisorientierten Reinigung und andererseits die vereinbarten Reinigungsstunden gemäß den Kalkulationsunterlagen. Die Reinigung umfasst die Gebäudeinnenflächen, Einrichtungsgegenstände und die Bestückung mit und Verteilung von Hygieneartikeln nach Maßgabe der SLA. Nach Bedarf des AG hat der AN auch Sonder- und Abrufleistungen durchzuführen. Sonderleistungen sind solche Reinigungsarbeiten, die üblicherweise nicht zur Unter-haltsreinigung zählen. Abrufleistungen werden nur erbracht, wenn der AG dies zusätzlich beauftragt (abruft). Ein Rechtsanspruch darauf hat der AN nicht. Beide Leistungen sind in den Kalkulationsunterlagen ausgewiesen und werden zu den dort angebotenen Preisen, so-fern sie anfallen, vergütet. Der AN hat die gleichbleibende Qualität der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen regelmäßig auf der Grundlage des vereinbarten Qualitätsmanagementsystems zu überwachen und die Überwachung zu dokumentieren (siehe SLA). Der AN darf von den in den SLA festgeschriebenen Verfahren oder Vorgehenswei-sen zur Leistungserbringung abweichen, sofern sichergestellt ist, dass die dort festgeschriebenen Ergebnisse durch andere geeignete Verfahren oder Vorgehenswei-sen erreicht werden und der AG dieser Abweichung zugestimmt hat. Insbesondere bleibt die personelle und technische Organisation dem AN vorbehalten. Neben der Reinigungsdienstleistung, muss der Auftragnehmer / Bieter einen Objektleiter für die jeweiligen Liegenschaften stellen. Jahresreinigungsfläche Los 2: ca. 3.000.000 m2

Vertragslaufzeit 28.02.2026 – 27.02.2028

Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung von Glas- und Rahmenreinigungsleistungen an den in der Ausschreibung benannten Gebäuden des AG. Die Glasreinigung ist entsprechend der in der Kalkulationsdatei genannten Häufigkeit und der Auftragsart (z. B. beidseitig mit Rahmen und Falz) vorzunehmen. Die Glas-reinigungen sind auf herkömmlicher Art und Weise durchzuführen. Das Osmose- Reinigungsverfahren ist erlaubt. Die in den Aufmaßen angegebenen Flächen sind einseitig gemessen und müssen beidseitig gereinigt werden. Die Flächen beinhalten sowohl Außenglasflächen als auch Innenglasflächen. Die Glasreinigung umfasst die beidseitige Rahmenreinigung. Die Falze, Beschläge und Außenfensterbänke der Fenster sind ebenfalls Bestandteil des Leistungsumfangs, die nähere Definition zur Durchführung der Reinigung ist in der Anlage 1 SLA geregelt. Durch die Reinigung entstehende Verschmutzungen an Boden, Wand- und Fassadenflächen sowie an Fensterbänken oder Mobiliar sind unverzüglich und ohne gesonderte Berechnung zu entfernen. Sämtliches Arbeitsgerät und Material, einschließlich Leitern, Tritte, Hubsteiger und Arbeitsschutzgeräte sind vom AN zu stellen. Die Arbeiten sind fach-gerecht unter Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Sicherheitsbestimmungen durchzuführen. Jahresreinigungsfläche Los 3: ca. 20.000 m2 / zweimal jährlich

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2027

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