Der Tunnel Hausach an der B 33 wurde von Sommer 2023 bis Sommer 2024 aufgrund dringender Sanierungsarbeiten gesperrt. Die B 33 ist eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen der Ortenau und dem mittleren Schwarzwald bis Villingen-Schwenningen, die auch überregionalen Schwerverkehr aufnimmt. Durch den erhöhten Verkehr wurden Fahrbahn und gepflasterte Rinnenbereiche stark beschädigt. Ziel ist die Schadensbeseitigung, wobei die Fahrbahn erhalten bleibt und punktuelle Verbesserungen vorgenommen werden. Die Natursteinpflasterrinnen sollen durch geeignetere Baustoffe ersetzt werden. Der Abschnitt Mitte, von der Einbacher Straße bis zur Inselstraße, ist Gegenstand des Vergabeverfahrens. Die Planung beginnt nach Auftragserteilung, die bauliche Umsetzung ist für 2027 vorgesehen. Vorplanung und Kostenschätzung liegen vor, der Ostteil ist noch ungeplant.
Aufgrund dringender Sanierungs- und Renovierungsarbeiten, musste der Tunnel Hausach im Zuge der Bundesstraße B 33 vom Sommer 2023 bis Sommer 2024 gesperrt werden. Die B 33 ist eine sehr wichtige Straßenverbindung zwischen der Ortenau – insbesondere der Stadt Offenburg mit der entsprechenden Autobahnanschlussstelle – und dem mittleren Schwarzwald bis in die Region Villingen-Schwenningen. Aus diesem Grunde nimmt diese sehr wichtige Verkehrsverbindung auch weitergehende überregionale Verkehre auf, insbesondere Schwerverkehre. Durch den stark erhöhten Verkehr wurde die Fahrbahn und insbesondere die gepflasterten Rinnenbereiche rechts und links der Fahrbahn sowie angrenzende Bereiche im Wesentlichen zerstört. Die Gesamtschäden sollen beseitigt werden, wobei die Fahrbahn in ihrer Funktion erhalten bleiben soll. Grundsätzlich soll keine komplette Umgestaltung erfolgen, sondern maximal punktuelle Verbesserungen vorgenommen werden: Im Wesentlichen handelt es sich um eine Beseitigung der Schäden im Straßenraum und hier im Konkreten einen Ersatz der Natursteinpflasterrinnen durch geeignetere Baustoffe. Durch die Zerstörung der beidseitigen Pflasterrinnen wurden auch angrenzende Natursteinpflasterflächen in Mitleidenschaft gezogen bzw. zerstört – auch diese müssen so wiederhergestellt werden, dass zunächst keine Gefahr von den Schäden ausgeht. Kernelemente der Planung sind im Erläuterungsbericht LGVFG-Antrag (Anlage 10) beschrieben. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Maßnahmen im Abschnitt Mitte, von der Einbacher Straße im Westen bis zur Einmündung der Inselstraße nahe der evangelischen Kirche im Osten. Siehe nachfolgende Abbildung sowie im Detail Anlage 9 und 11. Die Planung soll unmittelbar nach Auftragserteilung erfolgen, so daß die bauliche Umsetzung in 2027 starten kann. Für die Maßnahmen im Hauptteil liegen die Vorplanung und die Kostenschätzung vor, sie waren Bestandteil des LGVFG-Antrags (Anlage 10 und 12). Der Ostteil, vom Beginn der Unterführung bis zur Einmündung Inselstraße ist noch gänzlich ungeplant. Aufgabenbeschreibung Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Hausach Seite 4 von 12 Der Abschnitt West wird als separate Maßnahme bereits in 2026 umgesetzt, der Abschnitt Ost soll nachlaufend zum Abschnitt Mitte angegangen werden.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
08_Angebotsvorlage Ingenieurleistungen Neu.xlsx
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Nachricht_vom__2026-01-21T120957.html
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11. Lagepläne.docx
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10. Förderantrag LGVFG Erläuterungsbericht.pdf
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02_Bewertungsbogen Eignungskriterien.docx
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00_Aufgabenbeschreibung Hausach .pdf
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13. Datenschutzerklärung nach DSGVO.docx
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12. Kostenberechnung zum LGVFG-Antrag.pdf
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09. Übersichtsplan.pdf
PDF • 468.4 KB
08_Angebotsvorlage Ingenieurleistungen.pdf
PDF • 143.0 KB
07_Bewertungsbogen Zuschlagskriterien.docx
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06_Verpflichtungserklärung Mindestentgelt.pdf
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05_Eigenerklärung Russland.docx
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04_Eigenerklärung Eignung.docx
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03_Bewertungsbogen Auswahlkriterien.docx
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01_Teilnahmebedingungen Angebotsabgabe.docx
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.