Projekt-ID: #WEN-06-2025/014

Sanierung Freibad „Auebad“, Wendeburg - Objektplanung Freianlagen LPH 1 bis 3, 5 bis 9

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Projektbeschreibung

Das im Jahr 1974 errichtete Freibad „Auebad“ umfasst ein 50 m Schwimmerbecken mit seitlich ange- ordnetem Sprungbereich und einer Wassertiefe von 1,80 - 3,80 m. Das Nichtschwimmerbecken mit Ausschwimmkanal aus der Wärmehalle sowie einer Breitrutsche verfügt über eine Wassertief von 0,90 - 1,35 m. Die Beckenanlage stellt die Grundversorgung für den Schwimmunterricht und den Vereinssport der Ge- meine dar. Das Nichtschwimmerbecken dient zur Wassergewöhnung von Schulkindern, Vereinsmitglie- dern und Badegästen. Eine Schließung des Bades würde einen erheblichen Kapazitätsverlust der Versorgung von Schwimm- unterricht und Vereinssport im Raum Wendeburg und Umgehung bedeuten. Gemäß der vorliegenden Untersuchung (siehe Anlage 3, Begehungsbericht) sind zur Aufrechterhaltung des Schwimmbetriebes umfangreiche Maßnahmen und ein damit einhergehender Investitionsbedarf notwendig. Das 50 m Becken mit Sprungbereich und das Nichtschwimmerbecken müssen sowohl baulich als auch technisch saniert werden (siehe Anlage 4, Erläuterungsbericht zum Förderantrag). Dazu ist der Becken- kopf abzubrechen und mit neu dimensionierter Überlaufrinne neu auf zubetonieren. Die Einströmungen sind entsprechend den Anforderungen der DIN 19643 in den Beckenlängswänden beidseitig neu zu bohren (im Sprungbereich in 2 Ebenen) und die Anschlussleitungen bis in das Technikgebäude zu er- neuern. Ebenfalls sind Messwasseranschlüsse in beiden Becken zweifach auszuführen. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.

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Das im Jahr 1974 errichtete Freibad „Auebad“ umfasst ein 50 m Schwimmerbecken mit seitlich ange- ordnetem Sprungbereich und einer Wassertiefe von 1,80 - 3,80 m. Das Nichtschwimmerbecken mit Ausschwimmkanal aus der Wärmehalle sowie einer Breitrutsche verfügt über eine Wassertief von 0,90 - 1,35 m. Die Beckenanlage stellt die Grundversorgung für den Schwimmunterricht und den Vereinssport der Ge- meine dar. Das Nichtschwimmerbecken dient zur Wassergewöhnung von Schulkindern, Vereinsmitglie- dern und Badegästen. Eine Schließung des Bades würde einen erheblichen Kapazitätsverlust der Versorgung von Schwimm- unterricht und Vereinssport im Raum Wendeburg und Umgehung bedeuten. Gemäß der vorliegenden Untersuchung (siehe Anlage 3, Begehungsbericht) sind zur Aufrechterhaltung des Schwimmbetriebes umfangreiche Maßnahmen und ein damit einhergehender Investitionsbedarf notwendig. Das 50 m Becken mit Sprungbereich und das Nichtschwimmerbecken müssen sowohl baulich als auch technisch saniert werden (siehe Anlage 4, Erläuterungsbericht zum Förderantrag). Dazu ist der Becken- kopf abzubrechen und mit neu dimensionierter Überlaufrinne neu auf zubetonieren. Die Einströmungen sind entsprechend den Anforderungen der DIN 19643 in den Beckenlängswänden beidseitig neu zu bohren (im Sprungbereich in 2 Ebenen) und die Anschlussleitungen bis in das Technikgebäude zu er- neuern. Ebenfalls sind Messwasseranschlüsse in beiden Becken zweifach auszuführen. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.

Vertragslaufzeit 20.03.2026 – 30.12.2032

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