Die Gemeinde Molbergen plant den Neubau eines Rathauses in zentraler Lage in Molbergen. Das Rathaus soll dabei nicht nur modernes Verwaltungs- und Politikgebäude sein, sondern durch Transparenz und Zugänglichkeit ein Ort der Bürgernähe und Begegnung. Der Ortskern Molbergens ist im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms des Landes Niedersachsen grundlegend neu gestaltet worden (Kreisverkehrsplatz mit Bebauung, Bürgerpark, Spielstraße "Hellekamp" mit Aufenthaltsqualität etc.). In diesen Gestaltungsverbund soll sich das neue Rathaus städtebaulich einfügen und an einen bereits neu geschaffenen Platz mit Wasserspiel anschließen. Mit dem Wettbewerb wird eine funktionale, nachhaltige und zukunftsfähige Lösung gesucht, die diesen Standort prägt. Mit dem Neubau soll die gesamte Verwaltung in einem modernen, funktionalen und bürgerfreundlichen Gebäude zusammengeführt werden. Durch die Wahl des Standorts kann der Umzug der Verwaltung direkt nach Fertigstellung erfolgen, sodass eine Interimsunterbringung nicht erforderlich wird. Der bestehende Gebäudebestand wird nach Bezug des Neubaus zurückgebaut. Für den Rathausneubau sind insbesondere Aussagen zur zukünftigen Nutzungsperspektive der Verwaltung von Bedeutung. Dabei sind die Anforderungen an eine zeitgemäße, transparente und serviceorientierte Kommunalverwaltung zu berücksichtigen. Erwartet wird ein Gebäude, das sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Mitarbeitenden eine hohe Aufenthaltsqualität bietet und das städtebaulich prägend an der Cloppenburger Straße verortet ist. Das zu entwickelnde Entwurfskonzept soll die vielfältigen funktionalen Anforderungen bestmöglich erfüllen und sowohl in der Errichtung als auch im Betrieb wirtschaftlich tragfähig sein. Qualitätsziele sind eine kompakte und effiziente Organisation der Verwaltungsräume, eine kostengünstige Bauweise in angemessener Größe sowie eine hohe Flexibilität in der Nutzung. Das Wettbewerbsgebiet befindet sich an der Cloppenburger Straße auf dem Grundstück der ehemaligen Feuerwehr in zentraler Lage der Gemeinde Molbergen. Der Standort ist verkehrlich gut erschlossen, liegt in unmittelbarer Nähe zum Ortskern und soll durch den Neubau eine städtebaulich prägende Rolle übernehmen.
Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 221.000,00 EUR netto überschritten wird. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Architektenkammer hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand der Auslobung von der Architektenkammer Niedersachsen bestätigt. Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an. ___________________________________________________________________ Weitere Informationen können auch dem Bewerbermemorandum (siehe Vergabeunterlagen) entnommen werden. Hier finden sich auch alle nötigen Informationen zu z.B. Beurteilungskriterien des Preisgerichts, Terminen, Preisgericht und Wettbewerbssumme, sofern diese in dieser Bekanntmachung nicht dargestellt werden. ___________________________________________________________________ Der Wettbewerb richtet sich an Architekten und Innenarchitekten. Innenarchitekten sind in Bewerbergemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt. ___________________________________________________________________ Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner. Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. ___________________________________________________________________ Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst nur der Gewinner (1. Preis) des Planungswettbewerbs. Sofern mit dem Gewinner keine Einigung erzielt werden kann, werden alle Preisträger zu Verhandlungen aufgefordert. Teilnehmer sind die Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. ___________________________________________________________________ Im Rahmen des o.g. Verhandlungsverfahrens sollen die folgenden Leistungen vergeben werden: - Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI Es werden mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-8 vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.