Generalplaner - Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 bis 5 und 8
Bei der JVA Neumünster sind die Zugangspforte an der Boostedter Straße und die Fahrzeugschleuse an der Gerichtsstraße zu sanieren und umzubauen/zu erweitern sowie der zentrale Hof hinter der Pforte herzurichten. Die 1902-1910 errichtete Pforte mit Klinkerfassade soll mit dem Umbau eine Nutzfläche von 252 m² zzgl. Verkehrs- und Technikflächen mit 37 m² bei 11 Arbeitsplätzen erhalten. Denkmalschutz, Arbeitsschutz und Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen. Die Umbaumaßnahme ist in drei Abschnitten geplant, um den Personenverkehr während der Baumaßnahme weiter abwickeln zu können. Aufgrund der Durchführung der Baumaßnahmen bei weiterer Nutzung sind besondere Sicherungsmaßnahmen zur Trennung von Bau- und JVA-Betrieb erforderlich. Diese Maßnahmen müssen immer wieder angepasst werden und sind jeweils mit der JVA zu entwickeln bzw. abzustimmen. Flächen für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerung sind nur eingeschränkt vorhanden. Auf die Baustellenlogistik und die Bauabläufe ist verstärkter Augenmerk zu richten. Folgende Leistungsbilder nach HOAI sind zu realisieren: Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-5+8. Es sind die Leistungsphasen (Lph) 1-9 zu bearbeiten (Tragwerksplanung Lph 1-6 und Besondere Leistungen in Lph 8). Im Rahmen der Bedarfsplanung wurde ein erster Baukostenrahmen in Höhe von ca. 11.729.000 € ermittelt. Als Baubeginn ist das 1. Quartal 2029 vorgesehen; die Übergabe an den Nutzer soll im 3. Quartal 2031 erfolgen. Weitere Angaben zum Leistungsumfang sind den Unterlagen zum Projekt und dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.