Die Grundschule Seester ist derzeit auf dem Weg sich zu einer Offenen Ganztagsschule zu entwickeln und wird voraussichtlich ab dem Schuljahr 2025/2026 als diese geführt werden. Der Schulverband Seestermüher Marsch beabsichtigt, die Trägerschaft für das offene Ganztagsangebot zum Schuljahresbeginn 2025/2026 (01.08.2025) zu vergeben. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hierzu schließen der Schulverband Seestermüher Marsch als Schulträger und der weitere Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder an der genannten Grundschule eine Kooperationsvereinbarung. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der weitere Träger übernimmt verantwortlich die Trägerschaft für die offenen Ganztagsangebote an der Grundschule Seester auf Grundlage der „Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe (Richtlinie Ganztag und Betreuung)“ des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in der jeweils aktuellen Fassung. Dies beinhaltet die Organisation, Koordination, Durchführung und Abrechnung des außerunterrichtlichen offenen Ganztagsangebots, sowie die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit einer Mittagsverpflegung.
a. Organisation, Koordination, Durchführung und Abrechnung des außerunterrichtlichen Angebots im Rahmen der Offenen Ganztagsschule, sowie Realisierung eines im Bedarfsfall für jede/n Schüler/in vollumfänglichen Betreuungsangebotes mit dem bestehenden Personal (ggf. Ergänzung mit eigenem qualifizierten Personal an der o.g. Grundschule.) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- b. Sicherstellung des schultäglichen Angebots einer gesunden, schmackhaften und ausgewogenen Mittagsverpflegung exklusiv für die Schülerinnen und Schüler, sowie der an der Schule weiteren tätigen Personen, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten an der Grundschule Seester. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der fertigen Verpflegung vom Caterer, Ausgabe und Rücknahme der Verpflegung, die Entsorgung der Speisereste, das Säubern des Geschirrs und die Beaufsichtigung der Kinder während der Mahlzeiten. Die Anlieferung sowie die Zubereitung erfolgt durch den vom weiteren Träger beauftragten Caterer. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über den Träger in Absprache mit dem Caterer. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- c. Gewährleistung von einzelnen Blockangeboten, insbesondere einzelner AG Angebote (Angebote von Arbeitsgemeinschaften), welche durch die Eltern gebucht werden können. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- d. Einbindung der Offenen Ganztagsschule in das soziale Umfeld (Vereine, Kindergarten und Organisationen) der Gemeinden Seester, Seestermühe und Neuendeich. Eine entsprechende regionale Vernetzung des weiteren Trägers, insbesondere auch mit weiteren Kooperationspartnern, ist ausdrücklich gewünscht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- e. Errichtung einer Schnittstelle (Koordinator/ Ansprechpartner) zwischen Schule und weiterem Träger sowie eine entsprechend angemessene Besetzung. Dieser Koordinator/ Ansprechpartner hat qualifiziert und vor Ort zu sein. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- f. Teilnahme an Sitzungen des Schulverbandes nach Absprache mit dem Verbandsvorsteher durch den weiteren Träger. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- g. Die Schulkindbetreuung ist in den Ferienzeiten des Landes Schleswig-Holstein sowie an den beweglichen Ferientagen sicher zu stellen. Die Ferienbetreuung ist zu 50% der jeweiligen Ferienzeit (ausgenommen Weihnachtsferien) in Abstimmung mit den Kindergärten Seester, Seestermühe und Neuendeich zeitgleich zu betreuen. Diese Betreuung ist grundsätzlich in den Räumen der Grundschule Seester vorzuhalten. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- h. Es liegt im Ermessen des weiteren Trägers, zusätzliche Betreuungsangebote in den Ferien anzubieten; hierfür sind zusätzliche, kostendeckende Betreuungsentgelte durch diesen zu erheben. Der Schulverband ist demzufolge von Kosten aus den zusätzlichen Diensten freizustellen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- i. Sicherstellung der freiwilligen Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler am Angebot des offenen Ganztags, sowie Sicherstellung der Teilnahme für ein Schulhalbjahr, sofern verbindlich angemeldet. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- j. Eine Betreuung von schulfremden Kindern ist grundsätzlich nicht vorgesehen und bedarf im Ausnahmefall der Zustimmung des Schulträgers. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Finanzierung erfolgt aus öffentlichen Zuschüssen des Landes, des Kreises, des Schulträgers, den Elternbeiträgen sowie Drittmitteln (z.B. Spenden, Projektgelder/-mittel). Der weitere Träger erhebt eigenverantwortlich die Betreuungs- und Teilnahmegebühren von den Eltern. Er stellt selbstständig die Förderanträge an das Land Schleswig-Holstein und den Kreis Pinneberg und erschließt ggf. weitere Fördermöglichkeiten. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Höhe der Elternbeiträge sollte sich an den Elternbeiträgen im Umland orientieren. Die Elternbeiträge sind ggf. anzupassen und vorrangig vor einer Defizitbeteiligung des Schulverbandes zu erheben. Die Kosten für die Kursangebote im offenen Ganztag sind durch den weiteren Träger kostendeckend von den Eltern zu erheben. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gemeinde beteiligt sich jährlich an den Kosten im Rahmen einer Defizitbeteiligung mit maximal 600,00 € je Kind (Die Verwaltungskosten gemäß 1.13 Absatz 3 der Leistungsbeschreibung sind inkludiert). Diese ist bezogen auf die tatsächliche Zahl der angemeldeten Kinder zum Stichtag 15.02. eines jeden Jahres. Die ggf. darüberhinausgehenden Kosten sind durch den weiteren Träger zu tragen.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.