In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 93 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 143 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, der EU-Kommission alle 6 Jahre einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen (LRT) und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFHMonitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.
Zur Erfassung der Schutzgüter werden die insgesamt 19 vom AG vorgegebenen SPF in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 "Nord" beinhaltet 12 SPF und deckt den nördlichen Teil von RheinlandPfalz ab, während Los 2 "Süd" mit 7 SPF den südlichen Teil von Rheinland-Pfalz abdeckt . Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit den unter Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Stundenbedarfen.
Zur Erfassung der Schutzgüter werden die insgesamt 19 vom AG vorgegebenen SPF in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 "Nord" beinhaltet 12 SPF und deckt den nördlichen Teil von RheinlandPfalz ab, während Los 2 "Süd" mit 7 SPF den südlichen Teil von Rheinland-Pfalz abdeckt . Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte im Bereich der Leistungen, welche nach Aufwand vergütet werden, mit den unter Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Stundenbedarfen.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.