Projekt-ID: #18-0016-26

Wartung und Instandhaltungsleistungen für Brandmeldesysteme

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Projektbeschreibung

Durchführung der richtlinienkonformen Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen und Rauchmeldern diverser Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover.

Lose

4 Lose

Durchführung der richtlinienkonformen Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen und Rauchmeldern diverser Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover. Inspektion und Wartung sowie ggf. Instandsetzung der Brandmeldesysteme ESSER (Los 1) in 70 Liegenschaften innerhalb des Stadtgebiets von Hannover. Die Inspektion der Brandmeldeanlagen ist viermal jährlich gemäß VDE 0833-1 / DIN 14675 / EN 54 durchzuführen. Hierbei ist mindestens bei jeder Inspektion ein Melder aus jeder Grup-pe / Primärleitung auszulösen. Die Prüfungen der angeschlossenen Melder sind zu annähernd gleichen Teilen auf die Quartale zu verteilen. Die Wartungen sind nach Herstellerangaben – unter Berücksichtigung der besonderen Be-triebsumgebungsbedingungen – jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierzu gehören: - die Pflege von Anlagenteilen - ggf. das Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Rauchmelder) und Bauelemente (z. B. Ak-kumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) nach Ablauf der Nutzungsdauer - ggf. das Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Die Instandsetzungen müssen unverzüglich zur Rückführung der Gefahrenmeldeanlage oder deren Anlagenteilen in den funktionsfähigen Zustand durchgeführt werden, - wenn bei der Inspektion oder der Wartung festgestellt wird, dass die geforderte Funktion der Gefahrenmeldeanlage oder von Anlagenteilen bis zur nächsten Inspektion nicht mehr sicher-gestellt ist, - wegen einer Störung die geforderte Funktion nicht erfüllt werden kann. Für die Durchführung der Instandsetzung hat der Auftragnehmer einen ständig besetzten und erreichbaren Notdienst (365 Tage 24 Stunden rund um die Uhr) mit den entsprechenden technischen Qualifikationen zur Betreuung der beschriebenen Technik einschließlich einer angemessen Ersatzteilvorhaltung vorzuhalten.

Vertragslaufzeit 31.03.2026 – 30.03.2030

Durchführung der richtlinienkonformen Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen und Rauchmeldern diverser Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover. Inspektion und Wartung sowie ggf. Instandsetzung der Brandmeldesysteme Hekatron (Los 2) in 7 Liegenschaften innerhalb des Stadtgebiets von Hannover. Die Inspektion der Brandmeldeanlagen ist viermal jährlich gemäß VDE 0833-1 / DIN 14675 / EN 54 durchzuführen. Hierbei ist mindestens bei jeder Inspektion ein Melder aus jeder Grup-pe / Primärleitung auszulösen. Die Prüfungen der angeschlossenen Melder sind zu annähernd gleichen Teilen auf die Quartale zu verteilen. Die Wartungen sind nach Herstellerangaben – unter Berücksichtigung der besonderen Be-triebsumgebungsbedingungen – jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierzu gehören: - die Pflege von Anlagenteilen - ggf. das Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Rauchmelder) und Bauelemente (z. B. Ak-kumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) nach Ablauf der Nutzungsdauer - ggf. das Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Die Instandsetzungen müssen unverzüglich zur Rückführung der Gefahrenmeldeanlage oder deren Anlagenteilen in den funktionsfähigen Zustand durchgeführt werden, - wenn bei der Inspektion oder der Wartung festgestellt wird, dass die geforderte Funktion der Gefahrenmeldeanlage oder von Anlagenteilen bis zur nächsten Inspektion nicht mehr sicher-gestellt ist, - wegen einer Störung die geforderte Funktion nicht erfüllt werden kann. Für die Durchführung der Instandsetzung hat der Auftragnehmer einen ständig besetzten und erreichbaren Notdienst (365 Tage 24 Stunden rund um die Uhr) mit den entsprechenden technischen Qualifikationen zur Betreuung der beschriebenen Technik einschließlich einer angemessen Ersatzteilvorhaltung vorzuhalten.

Vertragslaufzeit 31.03.2026 – 30.03.2030

Durchführung der richtlinienkonformen Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen und Rauchmeldern diverser Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover. Inspektion und Wartung sowie ggf. Instandsetzung der Brandmeldesysteme Notifier (Los 3) in 16 Liegenschaften innerhalb des Stadtgebiets von Hannover. Die Inspektion der Brandmeldeanlagen ist viermal jährlich gemäß VDE 0833-1 / DIN 14675 / EN 54 durchzuführen. Hierbei ist mindestens bei jeder Inspektion ein Melder aus jeder Grup-pe / Primärleitung auszulösen. Die Prüfungen der angeschlossenen Melder sind zu annähernd gleichen Teilen auf die Quartale zu verteilen. Die Wartungen sind nach Herstellerangaben – unter Berücksichtigung der besonderen Be-triebsumgebungsbedingungen – jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierzu gehören: - die Pflege von Anlagenteilen - ggf. das Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Rauchmelder) und Bauelemente (z. B. Ak-kumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) nach Ablauf der Nutzungsdauer - ggf. das Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Die Instandsetzungen müssen unverzüglich zur Rückführung der Gefahrenmeldeanlage oder deren Anlagenteilen in den funktionsfähigen Zustand durchgeführt werden, - wenn bei der Inspektion oder der Wartung festgestellt wird, dass die geforderte Funktion der Gefahrenmeldeanlage oder von Anlagenteilen bis zur nächsten Inspektion nicht mehr sicher-gestellt ist, - wegen einer Störung die geforderte Funktion nicht erfüllt werden kann. Für die Durchführung der Instandsetzung hat der Auftragnehmer einen ständig besetzten und erreichbaren Notdienst (365 Tage 24 Stunden rund um die Uhr) mit den entsprechenden technischen Qualifikationen zur Betreuung der beschriebenen Technik einschließlich einer angemessen Ersatzteilvorhaltung vorzuhalten.

Vertragslaufzeit 31.03.2026 – 30.03.2030

Durchführung der richtlinienkonformen Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen und Rauchmeldern diverser Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover. Inspektion und Wartung sowie ggf. Instandsetzung der Brandmeldesysteme NSC Solution (Los 4) in 10 Liegenschaften innerhalb des Stadtgebiets von Hannover. Die Inspektion der Brandmeldeanlagen ist viermal jährlich gemäß VDE 0833-1 / DIN 14675 / EN 54 durchzuführen. Hierbei ist mindestens bei jeder Inspektion ein Melder aus jeder Grup-pe / Primärleitung auszulösen. Die Prüfungen der angeschlossenen Melder sind zu annähernd gleichen Teilen auf die Quartale zu verteilen. Die Wartungen sind nach Herstellerangaben – unter Berücksichtigung der besonderen Be-triebsumgebungsbedingungen – jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierzu gehören: - die Pflege von Anlagenteilen - ggf. das Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Rauchmelder) und Bauelemente (z. B. Ak-kumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) nach Ablauf der Nutzungsdauer - ggf. das Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Die Instandsetzungen müssen unverzüglich zur Rückführung der Gefahrenmeldeanlage oder deren Anlagenteilen in den funktionsfähigen Zustand durchgeführt werden, - wenn bei der Inspektion oder der Wartung festgestellt wird, dass die geforderte Funktion der Gefahrenmeldeanlage oder von Anlagenteilen bis zur nächsten Inspektion nicht mehr sicher-gestellt ist, - wegen einer Störung die geforderte Funktion nicht erfüllt werden kann. Für die Durchführung der Instandsetzung hat der Auftragnehmer einen ständig besetzten und erreichbaren Notdienst (365 Tage 24 Stunden rund um die Uhr) mit den entsprechenden technischen Qualifikationen zur Betreuung der beschriebenen Technik einschließlich einer angemessen Ersatzteilvorhaltung vorzuhalten.

Vertragslaufzeit 31.03.2026 – 30.03.2030

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