Gegenstand des ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste (ÖPNV) des Stadtverkehrs Radolfzell (inkl. Linienbedarfsverkehr“). Details hierzu sind in der Leistungsbeschreibung enthalten. Die Vergabe betrifft das gesamte Bedienungsgebiet in der Stadt Radolfzell sowie Gebiete in der Gemeinde Allensbach (Bedienung einer Haltestelle am Wildpark Allensbach im Zeitraum 01.05. bis zum letzten Sonntag der Sommerferien in Baden-Württemberg). In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand im Linienverkehr auf etwa 600.000 Fahrplankilometer pro Jahr und im Linienbedarfsverkehr auf ca. 30.000 Besetzt-km im Jahr. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV i. S. v. § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i. S. v. §§ 42, 43, 44 PBefG und flexible Bedienformen ggf. auch i. S. v. § 46 i.V.m. § 2 Abs. 6, Abs. 7 PBefG). Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Ausschreibende Stellen sind die Stadt Radolfzell (Fachbereich Nachhaltige Stadtplanung & Baurecht, Marktplatz 3, 78315 Radolfzell am Bodensee ) und die Stadtwerke Mobilität GmbH, die Federführung im Vergabeverfahren liegt bei der Stadtwerke Mobilität GmbH. Auftraggeber ist für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) die Stadt Radolfzell, für den Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag (BSV) die Stadtwerke Mobilität GmbH. Beide Aufträge kommen mit Zuschlagserteilung mit dem Auftragnehmer zustande. Zuständig für den Vertragsvollzug ist die Stadtwerke Mobilität GmbH, die für den Auftragnehmer der zentrale Ansprechpartner in allen Fragen des Vertrags einschließlich der Vergütung und Zahlungsabwicklung während des Vertragsvollzugs ist. Näheres zum Verhältnis beider Verträge ist in den Vergabeunterlagen, insbesondere in den Präambeln zu ÖDA und BSV – Teil B der Leistungsbeschreibung – erläutert.
Die zur Vergabe anstehenden Verkehrsleistungen im Stadtbus-Verkehr bestehen aus folgenden Linien: • Linie 1: ZOB – Nordweststadt – Nordstadt – ZOB (Ringverkehr) • Linie 2: ZOB – Nordstadt – Nordweststadt – ZOB (Ringverkehr) • Linie 3: Mettnau – ZOB – Böhringen und zurück (Durchmesserlinie) • Linie 4: Gewerbegebiet West – ZOB – Möggingen – Liggeringen – Güttingen – Stahringen und zurück (Durchmesserlinie) • Linie 5: Mettnau – ZOB – Markelfingen (im Sommerhalbjahr bis Wildpark) und zurück (Durchmesserlinie) • Linie 6: ZOB – Waldfriedhof – Weinburg – Altbohl - ZOB Dir Auftraggeber behalten es sich vor, die Führung der Linie 3 im Laufe der Vertragslaufzeit zu verändern und die Linie in Richtung Böhringen über die Steißlinger Straße (blurado) zu führen. Die Fahrpläne zu den oben genannten Linien sind in der Anlage 1 dargestellt. Die Auftraggeber weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie bereits zur Betriebsaufnahme Abbestellungen bzw. Zubestellungen nach §5 des ÖDA/ BSV vornehmen kann. Der Fahrzeugeinsatz ist detailliert in der Leistungsbeschreibung abgebildet. An Schultagen erfolgt die Schülerbeförderung auf Abschnitten der Stadtbus-Linien. Diese ergänzenden Fahrten sind in der Leistungsbeschreibung detailliert aufgeführt.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.