Es sollen Architektenleistungen nach § 34 HOAI und Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI für die Energetische Sanierung und Qualifizierung des Standorts Bürgerhaus Altglienicke vergeben werden. Ein DDR – Typenbau, ursprünglich als Serienobjekt Kindergarten/ -krippe in WBS-70-Bauweise, errichtet und seit Umnutzung und Teilsanierung in 2000 in Mehrfachnutzung. In den Jahren ab 2000 wurden bereits Teilsanierungen im Gebäude durchgeführt wie z.B.: Sanierung der Sanitäranlagen, Erneuerung der Fenster, Einbau einer Aufzugsanlage, Erweiterun-gen der Nutzfläche durch einen Anbau und spätere /-erweiterung, Überprüfung und Aktualisie-rung des Brandschutzkonzepts, Dachflächensanierung, Erneuerung der Außenanlagen. Nun soll, im Rahmen des Förderprogramms „Europa im Quartier (EQ)“, das Gebäude bei laufendem Betrieb energetisch und mit einer innovativen Fassadengestaltung saniert, sowie die Innenbereiche in Teilen, entsprechend flexibel für die Mehrfachnutzung, qualifiziert werden. In diesem Rahmen sind in unterschiedlichem Umfang die Innenräume, durch Mauer-/, Beton-/, Trockenbau-/, Maler-/, Akustik-/ und Schallschutz-/, Bodenbelags-/, Fliesen-/, Tischler-/ Metallbau-/ und Schließarbeiten, inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, zu ertüchtigen. Die Barrierefreie Erschließung im Gebäude ist gem. „Design for all“ zu prüfen und ggf. zu optimieren. Des Weiteren sind zusätzliche Sanitäranlagen zu Ergänzung. Die Elektro-, Beleuchtungs- und DV-installationen sollen in Teilen nach Erfordernis erneuert, sowie die EMA ergänzt werden. Der Serverraum ist zu klimatisieren. Durch die Energetische Fassadensanierung ist vom Einbau von Verschattungs¬elementen, sowie die Planung und/ oder Integrierung einer PV-Anlage auszugehen. Bei der Einrichtung von nutzerabhängigen spezifischen Räumen sind die besonderen Anforderungen an Raumakustik und /-schallschutz gem. der vorhanden Nutzungseinheiten (Bibliothek, Kiezklub, Kinder-Jugendklub (Tonstudio und Proberaum), Gesundheitsamt und weitere Nutzungen) zu beachten. Mit der Planung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung (geplant in 07/2026) zu beginnen. Die Bauplanungsunterlagen (BPU) sollen bis 01/2027 vorliegen. Die Fertigstellung der Bauausführung ist gem. Förderlichtlinien zwingend bis zum 31.12.2028 einzuhalten.
Es sollen Architektenleistungen nach § 34 HOAI für die Energetische Sanierung und Qualifizierung des Standorts Bürgerhaus Altglienicke vergeben werden. Die Leistungen umfassen eine Zielplanung für den Altbau im Sinne einer Machbarkeitsstudie/ Bedarfsermittlung in Anlehnung an die Leistungsphase 1, nach § 34 HOAI. Hier sind die Möglichkeiten 1.) einer Energetische Gebäudesanierung, mit Innovativer Fassadengestaltung, als Wirt-schaftlichkeitsuntersuchung nach der Methodik einer Kosten Nutzen Untersuchung darzustellen, sowie 2.) die Qualifizierung der Innenräume, durch flexible Raumnutzungsmöglichkeiten und Gestaltung mit festinstallierten Einbaumöbeln, zu untersuchen und dabei verschiedene Varianten als Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Methodik einer Kosten Nutzen Untersuchung, jeweils inkl. Grobkostenschätzung, auszuarbeiten und gegenüberzustellen. Auf Grundlage der ermittelten Vorzugsvariante wird dann unmittelbar der weitere Projektumfang zwischen Fördermittelgeber, den Nutzern und der Bauherrenvertretung abgestimmt und entschieden. Angestrebt sind, die Leistungsphasen 2-3 und 5-8, optional ganz oder teilweise bei stufenweiser Beauftragung, ggf. mit reduziertem Leistungsumfang. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Sollten sich die haushaltärischen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepaßt werden. Mit der Planung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung (geplant in 07/2026) zu beginnen. Die Bauplanungsunterlagen (BPU) sollen bis 01/2027 vorliegen. Die Fertigstellung der Bauausführung ist gem. Förderlichtlinien zwingend bis zum 31.12.2028 einzuhalten.
Es sollen Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI für die Energetische Sanierung und Qualifizierung des Standorts Bürgerhaus Altglienicke vergeben werden. Die Leistungen umfassen eine Zielplanung für den Altbau im Sinne einer Machbarkeitsstudie/ Bedarfsermittlung in Anlehnung an die Leistungsphase 1. Hier sind die Möglichkeiten 1.) einer Energetische Gebäudesanierung, mit Innovativer Fassadengestaltung, als Wirt-schaftlichkeitsuntersuchung nach der Methodik einer Kosten Nutzen Untersuchung darzustellen bzw. bei deren Erstellung mitzuwirken, sowie 2.) die Qualifizierung der Innenräume, durch flexible Raumnutzungsmöglichkeiten und Gestaltung mit festinstallierten Einbaumöbeln, zu untersuchen und dabei verschiedene Varianten als Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Methodik einer Kosten Nutzen Untersuchung, jeweils inkl. Grobkostenschätzung, auszuarbeiten und gegenüberzustellen, bzw. bei deren Erstellung mitzuwirken. Auf Grundlage der ermittelten Vorzugsvariante wird dann unmittelbar der weitere Projektumfang zwischen Fördermittelgeber, den Nutzern und der Bauherrenvertretung abgestimmt und entschieden. Angestrebt sind in den Anlagegruppen 1-5, die Leistungsphasen 1-3 und 5-8, optional ganz oder teilweise bei stufenweiser Beauftragung, ggf. mit reduziertem Leistungsumfang. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Sollten sich die haushaltärischen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepaßt werden. Mit der Planung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung (geplant in 07/2026) zu beginnen. Die Bauplanungsunterlagen (BPU) sollen bis 01/2027 vorliegen. Die Fertigstellung der Bauausführung ist gem. Förderlichtlinien zwingend bis zum 31.12.2028 einzuhalten.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.