Projekt-ID: #VgV_FeuerbachB295_TA

Modernisierung des Tunnels Feuerbach B 295, Erneuerung der betriebstechnischen Ausrüstung

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Projektbeschreibung

Die betriebstechnischen Anlagen des Tunnels Feuerbach sollen erneuert werden. Hierfür werden die Planung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI sowie die Planung Ingenieurbauwerke gemäß § 42 HOAI vergeben. Der Tunnel Feuerbach befindet sich in Stuttgart, im Stadtteil Feuerbach, auf der B 295 zwischen der Wiener Straße und der Grazer Straße. Der Tunnel mit einer Gesamtlänge von ca. 1.200 m ist seit 1995 im Betrieb. Der Tunnel besteht aus einer Röhre mit zwei Fahrstreifen und wird im Gegenverkehr betrieben. Planungs- und Überwachungsziele sind die Erneuerung aller betriebstechnischer Anlagen im Bestand und der damit verbundenen Arbeiten. Die Baumaßnahme betrifft folgende Gebäude(-teile): - den Tunnel Feuerbach - die zugehörigen Fluchttreppenhä5 Bestand, 3 neu geplant) - die Betriebszentralen und Betriebsgebäude

Lose

1 Los

Vergabe von Leistungen für die Planung Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 1, § 55 Leistungsbild, Leistungsphasen 1 - 9 - Anlagengruppen 1-5 und 7-8 und für die Planung Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3 Abschnitt 1, § 43 Leistungsbild, Leistungsphasen 1 - 9 und Besondere Leistungen. 1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss, Auswahlund Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebotsphase: Die max. fünf geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erstellung je eines Erstangebots. c) Bietergespräch Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Bieter, welcher nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht, soll mit der Planung und Bauüberwachung beauftragt werden. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 175 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart. Jede Stufe steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber die Stufe schriftlich abruft. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller oder einzelner Stufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen einer Stufe unverzüglich auszuführen, wenn der Auftraggeber den Auftrag für die Stufe erteilt. Näheres regelt der Vertrag bzw. die allgemeinen Vertragsbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart (AVBS).

Vertragslaufzeit 31.03.2026 – 30.06.2033

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