Projekt-ID: #LfU_13_36/2025

Ökosystem-Monitoring (ÖSM) in Rheinland-Pfalz 2026 bis 2029

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Projektbeschreibung

Im HNV-Farmland-Monitoring wurde nur die Agrarlandschaftsfläche betrachtet. Mit dem Ökosystem-Monitoring (ÖSM) wird dieses auf ein Monitoring der Gesamtlandschaft erweitert. Auf der Flächenkulisse der bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen werden durch regelmäßige Biotopkartierungen mit einer bundesweit standardisierten Methodik die Häufigkeit sowie der Zustand und Veränderungen von Ökosystemen der Gesamtlandschaft erfasst. Im Gegensatz zum HNV-Farmland-Monitoring werden im ÖSM innerhalb der Stichprobenfläche (SPF) alle Nutzungs- und Biotoptypen erfasst und bewertet, d.h. es werden bisher nicht erfasste Ökosystemtypen eingeschlossen (z.B. Gewässer, Wälder, Verkehrsflächen und Siedlungs-gebiete, aber auch kleinräumige Biotoptypen wie Löss- oder Lehmwände, Höhlen oder Quellen, welche von großer Bedeutung für spezifische Tier- und Pflanzenarten sind). Die Erfassung der Agrarlandschaft nach der Methodik des HNV-Farmland-Monitorings wird in das ÖSM integriert und eine Gesamterfassung durchgeführt (siehe Anlage LB 1). Im Folgenden wird als ÖSM die Gesamtkartierung inklusive HNV-Farmland-Monitoring bezeichnet. Die Erhebungsfrequenz beträgt vier Jahre. Die Daten werden in den Bundesländern erhoben, für die Koordination des Monitorings und für die Hochrechnung der Indikatorwerte ist als fachliche Koordinierungsstelle das Bundesamt für Naturschutz (BfN) verantwortlich, ggf. in Zusammenarbeit mit durch das BfN beauftragten Auftragnehmenden.

Lose

30 Lose

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 31.12.2027 – 29.06.2029

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 31.12.2027 – 29.06.2029

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 31.12.2027 – 29.06.2029

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 31.12.2027 – 29.06.2029

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 31.12.2027 – 29.06.2029

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 31.12.2027 – 29.06.2029

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 31.12.2026 – 29.06.2028

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 31.12.2027 – 29.06.2029

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 31.12.2027 – 29.06.2029

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 31.12.2026 – 29.06.2028

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 31.12.2026 – 29.06.2028

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 31.12.2026 – 29.06.2028

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 31.12.2026 – 29.06.2028

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 31.12.2026 – 29.06.2028

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 31.12.2026 – 29.06.2028

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 12.02.2027 – 29.06.2027

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 12.02.2026 – 29.06.2027

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 12.02.2026 – 29.06.2027

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

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Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 12.02.2025 – 29.06.2027

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 12.02.2026 – 29.06.2027

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 12.02.2026 – 29.06.2027

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 12.02.2026 – 29.06.2027

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 31.12.2028 – 29.06.2030

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

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Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

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Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 31.12.2028 – 29.06.2030

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

Vertragslaufzeit 31.12.2028 – 29.06.2030

Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

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Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6).

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