Projekt-ID: #VOEK 282-25

Vergabe von Planungsleistungen für die Kellersanierung auf dem Flugplatz in Faßberg (VOEK 282-25)

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Projektbeschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgabe, Berlin (BImA) beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die Kellersanierung auf dem Flugplatz in Faßberg. Bei einem Starkregenereignis im letzten Kalenderjahr sind diverse Keller auf dem Flugplatz in Faßberg mit Wasser vollgelaufen. Durch die hohe Feuchtebelastung wurde die Substanz im Bereich der erdberührten Bauteile massiv in Mitleidenschaft gezogen und folglich die Nutzung aufgrund von starker Schimmelbildung eingeschränkt. Selbst in darüber liegenden Stockwerken wurden die Schimmelsporen in Luftmessungen nachgewiesen, sodass sämtliche Türen, Fenster und Übergänge zwischen Keller und Obergeschossen verschlossen werden mussten. Vor diesem Hintergrund sollen mit dem Auftrag insgesamt 15 Keller mit der Zielstellung der Feuchtereduzierung sowie Sicherstellung der Bausubstanz und Verkehrssicherheit saniert werden. Explizit betrifft das die Gebäude: 6, 7, 9, 10, 11, 21, 26, 36, 40, 45, 57, 59, 231, 408 und Halle 7. Der Umfang der Maßnahme wird nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt eingeschätzt: Abdichtungsarbeiten: Im Rahmen der hiesigen Maßnahme sollen alle Keller zur Prävention weiterer Feuchteschäden eine Abdichtung erhalten. Im Zuge der Abdichtungsarbeiten müssen sämtliche Kelleraußenwände unter Berücksichtigung einer Kampfmittelbegleitung freigelegt und gereinigt werden. Die Prüfung, ob eine Kampfmittelbegleitung erforderlich ist, erfolgt durch das Staatliche Baumanagement Lüneburger Heide und wird den Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt. Ziel ist nach den Ausbesserungsarbeiten an der Bausubstanz eine Abdichtung im Spritzwasserbereich (die ersten zwei bis drei Steinlagen über der Geländeoberkante) sowie der Kelleraußenwände bis auf die Sohle (Bodenplatte) einschl. einer Schutzschicht aufzubringen. Ein besonderes Augenmerk soll hierbei die Abdichtung der Fuge zwischen Wand / Bodenplatte erhalten. Bei einigen Kellern, bei denen das Wasser bis zu 20 cm hoch gestanden hat, soll die Verlegung eines Drainagerohrs vorgenommen und an die allgemeine Entwässerung angeschlossen werden. Das betrifft nach jetzigen Kenntnisstand 5 der 15 Gebäude. Da die Keller der genannten Gebäude keine Aufenthaltsräume aufweisen, soll auf eine Dämmung der Kelleraußenwände verzichtet werden. Kellerinnenräume: Durch die massive Feuchtigkeit sind sämtliche Keller in Ihrer Nutzung eingeschränkt. Im Zuge der hiesigen Maßnahme sollen in allen Kellern die Wände, Decken und ggf. auch Böden bis auf die Substanz (Mauerwerk, Beton, Estrich) freigelegt werden. Die Notwendigkeit und der Umfang einer Schadstoffbeprobung müssen im Zuge der Maßnahmenplanung geklärt werden. Da die Keller, bis auf die Technikräume, keiner Nutzung unterliegen ist ein neuer Anstrich / Putz nicht vorgesehen. Die Substanz hat so die Möglichkeit zur Trocknung und noch in der Substanz befindliche Feuchtigkeit kann problemlos „abtransportiert“ werden. Zusätzlich sollen zur Herstellung einer natürlichen Lüftung alle nicht benötigen Kellertüren (ausgenommen die Technikräume) ausgehängt und entsorgt werden. Die Türzargen sollen nicht extra zurückgebaut werden.

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Die Bundesanstalt für Immobilienaufgabe, Berlin (BImA) beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die Kellersanierung auf dem Flugplatz in Faßberg. Bei einem Starkregenereignis im letzten Kalenderjahr sind diverse Keller auf dem Flugplatz in Faßberg mit Wasser vollgelaufen. Durch die hohe Feuchtebelastung wurde die Substanz im Bereich der erdberührten Bauteile massiv in Mitleidenschaft gezogen und folglich die Nutzung aufgrund von starker Schimmelbildung eingeschränkt. Selbst in darüber liegenden Stockwerken wurden die Schimmelsporen in Luftmessungen nachgewiesen, sodass sämtliche Türen, Fenster und Übergänge zwischen Keller und Obergeschossen verschlossen werden mussten. Vor diesem Hintergrund sollen mit dem Auftrag insgesamt 15 Keller mit der Zielstellung der Feuchtereduzierung sowie Sicherstellung der Bausubstanz und Verkehrssicherheit saniert werden. Explizit betrifft das die Gebäude: 6, 7, 9, 10, 11, 21, 26, 36, 40, 45, 57, 59, 231, 408 und Halle 7. Der Umfang der Maßnahme wird nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt eingeschätzt: Abdichtungsarbeiten: Im Rahmen der hiesigen Maßnahme sollen alle Keller zur Prävention weiterer Feuchteschäden eine Abdichtung erhalten. Im Zuge der Abdichtungsarbeiten müssen sämtliche Kelleraußenwände unter Berücksichtigung einer Kampfmittelbegleitung freigelegt und gereinigt werden. Die Prüfung, ob eine Kampfmittelbegleitung erforderlich ist, erfolgt durch das Staatliche Baumanagement Lüneburger Heide und wird den Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt. Ziel ist nach den Ausbesserungsarbeiten an der Bausubstanz eine Abdichtung im Spritzwasserbereich (die ersten zwei bis drei Steinlagen über der Geländeoberkante) sowie der Kelleraußenwände bis auf die Sohle (Bodenplatte) einschl. einer Schutzschicht aufzubringen. Ein besonderes Augenmerk soll hierbei die Abdichtung der Fuge zwischen Wand / Bodenplatte erhalten. Bei einigen Kellern, bei denen das Wasser bis zu 20 cm hoch gestanden hat, soll die Verlegung eines Drainagerohrs vorgenommen und an die allgemeine Entwässerung angeschlossen werden. Das betrifft nach jetzigen Kenntnisstand 5 der 15 Gebäude. Da die Keller der genannten Gebäude keine Aufenthaltsräume aufweisen, soll auf eine Dämmung der Kelleraußenwände verzichtet werden. Kellerinnenräume: Durch die massive Feuchtigkeit sind sämtliche Keller in Ihrer Nutzung eingeschränkt. Im Zuge der hiesigen Maßnahme sollen in allen Kellern die Wände, Decken und ggf. auch Böden bis auf die Substanz (Mauerwerk, Beton, Estrich) freigelegt werden. Die Notwendigkeit und der Umfang einer Schadstoffbeprobung müssen im Zuge der Maßnahmenplanung geklärt werden. Da die Keller, bis auf die Technikräume, keiner Nutzung unterliegen ist ein neuer Anstrich / Putz nicht vorgesehen. Die Substanz hat so die Möglichkeit zur Trocknung und noch in der Substanz befindliche Feuchtigkeit kann problemlos „abtransportiert“ werden. Zusätzlich sollen zur Herstellung einer natürlichen Lüftung alle nicht benötigen Kellertüren (ausgenommen die Technikräume) ausgehängt und entsorgt werden. Die Türzargen sollen nicht extra zurückgebaut werden.

Vertragslaufzeit ab 11.01.2026

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