Projekt-ID: #6A-BS/B-001/2025

Stadt Bamberg – Anplanung von Eisenbahnkreuzungspunkten an den Bestand – Objektplan. Verkehrsanlagen

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Projektbeschreibung

Im Zuge des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit (VDE 8.1) ABS Nürnberg – Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Bamberg (PFA 22) werden 9 Bahnquerungen innerhalb der Stadt Bamberg erneuert. Die Überplanung von insgesamt 4 Kreuzungsbereichen ist Teil des gegenständlichen VgV-Verfahrens. Die Aufteilung / Beauftragung erfolgt in 2 Losen: - Los 1: Forchheimer Straße Moosstraße - Los 2: Pfisterberg (Pfisterstraße + Starkenfeldstraße) Memmelsdorfer Straße. Die vorläufigen Baukosten werden nach einer ersten Grobkostenschätzung mit ca. 13,4 Mio. € netto angenommen. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.

Lose

2 Lose

Verfahrensgegenstand ist Beauftragung der Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. - Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 + 5 – 9 - Stufenweise Beauftragung – vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 3 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - Es ist beabsichtigt jedes Los einzeln zu beauftragen – die Beauftragung kann an 1 Auftragnehmer oder an 2 Auftragnehmer erfolgen - Die Basisdaten werden im Format DB Ref 2016 und in UTM zur Verfügung gestellt. Die Übergabe der Planung soll ebenfalls in beiden Formaten erfolgen - Besondere Leistungen: LPH 1 – 3 o Kostenaufteilung nach Anforderungen des AG o Planungsbegleitende Vermessung o Integrierte Spartenplanung o Verkehrstechnische Untersuchung LPH 5 – 9 o Bauvermessung für Verkehrsanlagen o LPh 8: Örtliche Bauüberwachung o LPh 9: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist o Erstellen von Verkehrszeichenplänen Eine detaillierte Beschreibung der Besonderen Leistungen kann den Vergabeunterlagen 01 und 03 entnommen werden. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusagen beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 ist mit den vorliegenden Unterlagen im VgV abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

Verfahrensgegenstand ist Beauftragung der Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. - Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 + 5 – 9 - Stufenweise Beauftragung – vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 3 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - Es ist beabsichtigt jedes Los einzeln zu beauftragen – die Beauftragung kann an 1 Auftragnehmer oder an 2 Auftragnehmer erfolgen - Die Basisdaten werden im Format DB Ref 2016 und in UTM zur Verfügung gestellt. Die Übergabe der Planung soll ebenfalls in beiden Formaten erfolgen - Besondere Leistungen: LPH 1 – 3 o Kostenaufteilung nach Anforderungen des AG o Planungsbegleitende Vermessung o Integrierte Spartenplanung o Verkehrstechnische Untersuchung LPH 5 – 9 o Bauvermessung für Verkehrsanlagen o LPh 8: Örtliche Bauüberwachung o LPh 9: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist o Erstellen von Verkehrszeichenplänen Eine detaillierte Beschreibung der Besonderen Leistungen kann den Vergabeunterlagen 01 und 03 entnommen werden. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusagen beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 ist mit den vorliegenden Unterlagen im VgV abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

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0 - Ingenieurvertrag.pdf

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1 - AVB-Arch-Ing-2021.pdf

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2 - ZVB - Ing 2021.pdf

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3 - Ing 2 - Honorarzusammenstellung.pdf

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4 - Ing 3 - Ermittlung der anrechenbaren Kosten.pdf

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5a - Ing 4a - Honorarermittlung für Objektplanung.pdf

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5b - Ing 4a - Honorarermittlung Bauvermessung.pdf

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6 - Verpflichtungserklärung.pdf

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BA Eisenbahnkreuzungspunkte, VgV Verkehr - 03 Zuschlagskriterien Stufe 2_Los 2_2025_08_25_VÖ.pdf

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BA Eisenbahnkreuzungspunkte, VgV Verkehr - 03 Zuschlagskriterien Stufe 2_Los 1_2025_08_25_VÖ.pdf

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BA Eisenbahnkreuzungspunkte, VgV Verkehr - 02_Wertungsmatrix Stufe 1_Los 2_2025_08_25_VÖ.pdf

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BA Eisenbahnkreuzungspunkte, VgV Verkehr - 02_Wertungsmatrix Stufe 1_Los 1_2025_08_25_VÖ.pdf

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BA Eisenbahnkreuzungspunkte, VgV Verkehr - 01_Präambel_2025_08_25_VÖ.pdf

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