Projekt-ID: #(ZV)36-420/25

Kfz-Zulassungsdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Fahrzeugscheine Kurzzeitkennzeichen)

OFFEN
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Projektbeschreibung

Die Kreisverwaltung Recklinghausen (die Zulassungsbehörde) schreibt die Lieferung der nachfolgend genannten Kfz-Zulassungsdokumente in zwei Losen aus. - Los 1: Lieferung von Zulassungsbescheinigungen Teil I mit Behördeneindruck und bereits aufgeklebter Markierung (Sicherheitscode mit fälschungssicherer Sicherheitsabdeckung) - Los 2: Lieferung von Fahrzeugscheinen für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen mit Behördeneindruck Es sind zwingend beide Lose anzubieten.

Lose

2 Lose

Die Kreisverwaltung Recklinghausen (die Zulassungsbehörde) schreibt die Lieferung der nachfolgend genannten Kfz-Zulassungsdokumente in zwei Losen aus. - Los 1: Lieferung von Zulassungsbescheinigungen Teil I mit Behördeneindruck und bereits aufgeklebter Markierung (Sicherheitscode mit fälschungssicherer Sicherheitsabdeckung) Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss den jeweils aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Anforderungen derzeit: § 13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und Anlage 6 zu § 13 Abs. 1 FZV in der aktuellen Fassung. Es erfolgt durch den Auftragnehmer ein Eindruck der Behördenkennzeichnung des Kreises Recklinghausen. Hierzu erfolgen separate Abstimmungen. Eine kostenfreie Änderung des Eindruckes muss jederzeit möglich sein. Insbesondere für die internetbasierten Zulassungsverfahren müssen die Zulassungsbescheinigungen Teil I den jeweils aktuellen rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Markierung, des Sicherheitscodes und der Druckstücknummern entsprechen (derzeit: Ziffern 4 bis 6 der Anlage 6 zu § 13 Abs. 1 FZV). Neben den Zulassungsbescheinigungen Teil I sind der Zulassungsbehörde die dazugehörigen Druckstücknummer-Sicherheits-Code-Kombinationen elektronisch in einer Datei im Format x-Kfz Standard der Zulassungsbehörde zur Integration in das Fachverfahren (zur Zeit OK-Verkehr ) zur Verfügung zu stellen (mit jeder Teillieferung). - Los 2: Lieferung von Fahrzeugscheinen für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen mit Behördeneindruck Die Fahrzeugscheine für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen müssen den jeweils aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Anforderungen derzeit: § 42 FZV und Anlage 14 zu § 42 Abs. 5 FZV in der aktuellen Fassung. Es erfolgt durch den Auftragnehmer ein Eindruck der Behördenkennzeichnung der Kreisverwaltung Recklinghausen. Hierzu erfolgen separate Abstimmungen. Eine kostenfreie Änderung des Eindruckes muss jederzeit möglich sein. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Die Kreisverwaltung Recklinghausen (die Zulassungsbehörde) schreibt die Lieferung der nachfolgend genannten Kfz-Zulassungsdokumente in zwei Losen aus. - Los 1: Lieferung von Zulassungsbescheinigungen Teil I mit Behördeneindruck und bereits aufgeklebter Markierung (Sicherheitscode mit fälschungssicherer Sicherheitsabdeckung) Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss den jeweils aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Anforderungen derzeit: § 13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und Anlage 6 zu § 13 Abs. 1 FZV in der aktuellen Fassung. Es erfolgt durch den Auftragnehmer ein Eindruck der Behördenkennzeichnung des Kreises Recklinghausen. Hierzu erfolgen separate Abstimmungen. Eine kostenfreie Änderung des Eindruckes muss jederzeit möglich sein. Insbesondere für die internetbasierten Zulassungsverfahren müssen die Zulassungsbescheinigungen Teil I den jeweils aktuellen rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Markierung, des Sicherheitscodes und der Druckstücknummern entsprechen (derzeit: Ziffern 4 bis 6 der Anlage 6 zu § 13 Abs. 1 FZV). Neben den Zulassungsbescheinigungen Teil I sind der Zulassungsbehörde die dazugehörigen Druckstücknummer-Sicherheits-Code-Kombinationen elektronisch in einer Datei im Format x-Kfz Standard der Zulassungsbehörde zur Integration in das Fachverfahren (zur Zeit OK-Verkehr ) zur Verfügung zu stellen (mit jeder Teillieferung). - Los 2: Lieferung von Fahrzeugscheinen für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen mit Behördeneindruck Die Fahrzeugscheine für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen müssen den jeweils aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Anforderungen derzeit: § 42 FZV und Anlage 14 zu § 42 Abs. 5 FZV in der aktuellen Fassung. Es erfolgt durch den Auftragnehmer ein Eindruck der Behördenkennzeichnung der Kreisverwaltung Recklinghausen. Hierzu erfolgen separate Abstimmungen. Eine kostenfreie Änderung des Eindruckes muss jederzeit möglich sein. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

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