Gegenstand der Ausschreibung ist Vergabe von freiberuflichen "Planungsleistungen nach HOAI für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke (LOS_1) Tragwerksplanung (LOS_2) und Geotechnik (LOS_3) im Rahmen der Maßnahme "Errichtung Hochwasserrückhaltebecken am Webers Brünnele"
Der Anhauser Bach ist ein Gewässer III. Ordnung und verläuft durch die Gemeinden Großaitingen, Bobingen und Diedorf von Süden nach Norden. Etwa 500 m nach der Unterquerung der Bundesstraße B 300 und der Bahnlinie Augsburg-Ulm mündet der Anhauser Bach in die Schmutter. Bereits im Jahr 2006 wurde eine vorgelagerte Variantenstudie durchgeführt, in welcher verschiedene Möglichkeiten für die Hochwasserrückhaltung am Anhauser Bach geprüft wurden. Als Vorzugsvariante wurde eine Kombination aus zwei Hochwasser-rückhaltebecken gewählt. Eines am Engelshofer Bach und eines am Anhauser Bach am Standort "Webers Brünnele". Erstgenanntes wurde bereits 2013 realisiert. Im Jahr 2019 wurde im Rahmen einer Gefährdungsermittlung am Anhauser Bach die hydraulische Leistungsfähigkeit im Siedlungsgebiet ermittelt. Das dabei erstellte Modell diente als Grundlage für die weitergehenden Untersuchungen im Rahmen einer Variantenstudie. Die Lage am Webers Brünnele wurde bereits im Rahmen der vorangegangenen Variantenstudie im Jahr 2006 festgelegt. Für das Hochwasserrückhaltebecken am Webers Brünnele wurden in einem vorgelagerten Schritt zwei mögliche Standorte untersucht und anschließend ein Standort gewählt. Für diesen Standort wurde nun vertiefend geklärt, bei welcher Betriebsweise (gesteuert / ungesteuert) und Beckengröße sich im Zusammenhang mit dem erzielbaren Drosselabfluss und dem damit einhergehenden notwendigen Ausbau im Unterlauf ein möglichst guter Kompromiss aus Wirtschaftlichkeit, Hochwasserschutzwirkung, Naturschutz und Landschaftsbild ergibt. Durch Untersuchung der notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen im Unterlauf bei den jeweiligen Drosselabflüssen konnten für die unterschiedlichen Varianten die Wirtschaftlichkeit sowie die Eingriffe in den Naturraum bewertet werden. Die hierbei ermittelte am besten bewertete Variante soll nunmehr umgesetzt werden.
Der Anhauser Bach ist ein Gewässer III. Ordnung und verläuft durch die Gemeinden Großaitingen, Bobingen und Diedorf von Süden nach Norden. Etwa 500 m nach der Unterquerung der Bundesstraße B 300 und der Bahnlinie Augsburg-Ulm mündet der Anhauser Bach in die Schmutter. Bereits im Jahr 2006 wurde eine vorgelagerte Variantenstudie durchgeführt, in welcher verschiedene Möglichkeiten für die Hochwasserrückhaltung am Anhauser Bach geprüft wurden. Als Vorzugsvariante wurde eine Kombination aus zwei Hochwasser-rückhaltebecken gewählt. Eines am Engelshofer Bach und eines am Anhauser Bach am Standort "Webers Brünnele". Erstgenanntes wurde bereits 2013 realisiert. Im Jahr 2019 wurde im Rahmen einer Gefährdungsermittlung am Anhauser Bach die hydraulische Leistungsfähigkeit im Siedlungsgebiet ermittelt. Das dabei erstellte Modell diente als Grundlage für die weitergehenden Untersuchungen im Rahmen einer Variantenstudie. Die Lage am Webers Brünnele wurde bereits im Rahmen der vorangegangenen Variantenstudie im Jahr 2006 festgelegt. Für das Hochwasserrückhaltebecken am Webers Brünnele wurden in einem vorgelagerten Schritt zwei mögliche Standorte untersucht und anschließend ein Standort gewählt. Für diesen Standort wurde nun vertiefend geklärt, bei welcher Betriebsweise (gesteuert / ungesteuert) und Beckengröße sich im Zusammenhang mit dem erzielbaren Drosselabfluss und dem damit einhergehenden notwendigen Ausbau im Unterlauf ein möglichst guter Kompromiss aus Wirtschaftlichkeit, Hochwasserschutzwirkung, Naturschutz und Landschaftsbild ergibt. Durch Untersuchung der notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen im Unterlauf bei den jeweiligen Drosselabflüssen konnten für die unterschiedlichen Varianten die Wirtschaftlichkeit sowie die Eingriffe in den Naturraum bewertet werden. Die hierbei ermittelte am besten bewertete Variante soll nunmehr umgesetzt werden.
Der Anhauser Bach ist ein Gewässer III. Ordnung und verläuft durch die Gemeinden Großaitingen, Bobingen und Diedorf von Süden nach Norden. Etwa 500 m nach der Unterquerung der Bundesstraße B 300 und der Bahnlinie Augsburg-Ulm mündet der Anhauser Bach in die Schmutter. Bereits im Jahr 2006 wurde eine vorgelagerte Variantenstudie durchgeführt, in welcher verschiedene Möglichkeiten für die Hochwasserrückhaltung am Anhauser Bach geprüft wurden. Als Vorzugsvariante wurde eine Kombination aus zwei Hochwasser-rückhaltebecken gewählt. Eines am Engelshofer Bach und eines am Anhauser Bach am Standort "Webers Brünnele". Erstgenanntes wurde bereits 2013 realisiert. Im Jahr 2019 wurde im Rahmen einer Gefährdungsermittlung am Anhauser Bach die hydraulische Leistungsfähigkeit im Siedlungsgebiet ermittelt. Das dabei erstellte Modell diente als Grundlage für die weitergehenden Untersuchungen im Rahmen einer Variantenstudie. Die Lage am Webers Brünnele wurde bereits im Rahmen der vorangegangenen Variantenstudie im Jahr 2006 festgelegt. Für das Hochwasserrückhaltebecken am Webers Brünnele wurden in einem vorgelagerten Schritt zwei mögliche Standorte untersucht und anschließend ein Standort gewählt. Für diesen Standort wurde nun vertiefend geklärt, bei welcher Betriebsweise (gesteuert / ungesteuert) und Beckengröße sich im Zusammenhang mit dem erzielbaren Drosselabfluss und dem damit einhergehenden notwendigen Ausbau im Unterlauf ein möglichst guter Kompromiss aus Wirtschaftlichkeit, Hochwasserschutzwirkung, Naturschutz und Landschaftsbild ergibt. Durch Untersuchung der notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen im Unterlauf bei den jeweiligen Drosselabflüssen konnten für die unterschiedlichen Varianten die Wirtschaftlichkeit sowie die Eingriffe in den Naturraum bewertet werden. Die hierbei ermittelte am besten bewertete Variante soll nunmehr umgesetzt werden.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.