Nach der aktuellen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Havelland für die Schuljahre 2025/26 bis 2030/31 werden die Schülerzahlen im weiterführenden allgemeinbildenden Bereich insgesamt weiter ansteigen. Der Landkreis Havelland ist als Schulträger verpflichtet, ausreichende und bedarfsgerechte Schulkapazitäten vorzuhalten. Vor diesem Hintergrund wurde die Planung für den Neubau eines zunächst vierzügigen Gymnasiums einschließlich einer Dreifeldsporthalle am Standort der Gemeinde Wustermark initiiert. Der Neubau soll mit einer Erweiterungsoption auf sechs Züge realisiert werden. Die Fertigstellung ist zum Schuljahr 2030/31 vorgesehen. Da der Bedarf an Schulplätzen bereits ab dem Schuljahr 2027/28 besteht, ist ab diesem Zeitpunkt eine Interimslösung zu schaffen. In Abstimmung mit der Gemeinde Wustermark kann die Beschulung im ersten Schuljahr 2027/28 vollumfänglich in den Räumlichkeiten der am Standort befindlichen Grundschule erfolgen. Ab dem Schuljahr 2028/29 müssen die Klassen- und Verwaltungsräume in einem Interimsgebäude untergebracht werden. Hierfür stellt die Gemeinde Wustermark dem Landkreis Havelland ein Grundstück in der Nähe des zukünftigen Schulstandortes zur Verfügung. Weitere funktionale Bereiche - insbesondere einzelne Räume, die Sporthalle, die Außensportflächen sowie die Aula/Mensa - können weiterhin in der Grundschule genutzt werden, sodass der Umfang des erforderlichen Interimsgebäudes auf das notwendige Maß reduziert werden kann. Der Interimsbau soll Kapazitäten für insgesamt zwölf Klassen abbilden. In den drei Jahrgängen werden jeweils vier Klassen unterrichtet. Dementsprechend wird mit 360 Schülerinnen und Schülern zzgl. Lehrpersonal geplant. Der konkrete Bedarf wird im weiteren Verlauf der Ausschreibungsunterlagen näher erläutert. Mit Inbetriebnahme des neuen Gymnasiums wird der Interimsbau nicht mehr benötigt und soll zurückgebaut werden, da die notwendigen schulischen Räumlichkeiten dann vollständig im Neubau zur Verfügung stehen.
Die Leistung umfasst die Objektplanung, Leistungsbild Gebäude+Inneräume der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Hierbei handelt es sich um Grund- sowie Besondere Leistungen nach § 33 ff. HOAI 2021 der Honorarzone III, Basishonorarsatz. >> Grundleistungen: - LPH 1 - 8 - 84,65 % von 100 % >> Besondere Leistung: - Brandschutznachweis [LPH 4] - Schallschutznachweis [LPH 4] - Energieeffizienznachweis [LPH 4] - Mitwirken bei der Fördermittelbeschaffung [LPH 2] >> zusätzliche Leistung: - Planung der Außenanlagen einschl. Genehmigungsfähigkeit, Vergabevorbereitung und Beauftragung >> Nebenkosten: - max. 3 % pauschal; ggf. weitere Nebenkosten - ggf. abzgl. Nachlass Da bei der Containerbauweise die Tragwerks- und Planung der technischen Ausrüstung bereits im herstellereigenen System integriert ist, werden diese Planungsleistungen nicht zusätzlich ausgeschrieben.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.