Öffentliche Ausschreibungen in Sachsen‑Anhalt bieten Unternehmen die Möglichkeit, Aufträge von Landesbehörden, Kommunen und weiteren öffentlichen Auftraggebern zu erhalten. Die Vergabe erfolgt nach transparenten Regeln, die im Vergaberecht festgeschrieben sind.
Bevor Sie ein Angebot einreichen, sollten Sie das jeweilige Leistungsverzeichnis genau studieren. Dort finden Sie alle technischen Vorgaben, Vertragsbedingungen und die geforderten Nachweise.
Die Teilnahme erfordert eine Registrierung im elektronischen Vergabeportal des Landes. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie die Ausschreibungsunterlagen herunterladen, Fragen stellen und Ihr Angebot digital einreichen.
Achten Sie besonders auf die Einhaltung von Fristen und die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Unvollständige oder verspätete Eingaben führen in der Regel zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Aktuell 333 aktive Ausschreibungen · täglich aktualisiert
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Alle aktuellen Aufträge des Landes, der Kommunen und der öffentlichen Einrichtungen finden Sie im zentralen Vergabeportal. Dort können Sie nach Stichworten, Themen oder Auftraggeber filtern und sich die jeweiligen Unterlagen anzeigen lassen.
Um an einer Ausschreibung teilzunehmen, müssen Sie sich zunächst im elektronischen Vergabesystem registrieren. Die Registrierung ist kostenlos, erfordert jedoch die Angabe Ihrer Unternehmensdaten und die Bestätigung, dass Sie die gesetzlichen Vergabevorschriften einhalten.
Für jede Ausschreibung sind bestimmte Nachweise nötig – zum Beispiel Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, zur fachlichen Eignung und zu den geforderten Qualifikationen. Die genauen Unterlagen stehen im Leistungsverzeichnis und im Teilnahmebedingungen‑Dokument bereit.
Die Frist für die Einreichung von Angeboten wird im Ausschreibungsdokument eindeutig angegeben. Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und rechtzeitig im geforderten Format hochgeladen werden, um eine Ausschlussgefahr zu vermeiden.
Nach Ablauf der Frist prüft die Vergabestelle die eingegangenen Angebote. Bei Rückfragen erhalten Sie in der Regel eine gesonderte Mitteilung. Das Ergebnis, also die Zuschlagserteilung, wird öffentlich im Vergabeportal veröffentlicht.