Öffentliche Ausschreibungen in Bremen bieten Unternehmen die Möglichkeit, Aufträge aus den Bereichen Bau, Lieferungen und Dienstleistungen zu erhalten. Die Verfahren sind transparent und folgen klar definierten gesetzlichen Vorgaben.
Als Bieter sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die geforderten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören unter anderem fachliche Referenzen, finanzielle Leistungsfähigkeit und die Einhaltung von Sozial‑ und Umweltstandards.
Alle Ausschreibungen werden im zentralen Vergabeportal des Landes Bremen veröffentlicht. Dort finden Sie die vollständigen Unterlagen, können Fragen stellen und Ihr Angebot elektronisch einreichen.
Wichtig ist, die im Ausschreibungsdokument genannten Fristen einzuhalten und alle geforderten Nachweise vollständig beizufügen. Unvollständige oder verspätete Eingaben führen in der Regel zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Aktuell 37 aktive Ausschreibungen · täglich aktualisiert
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Bremen erfolgt nach den Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeordnung für Bau‑, Liefer‑ und Dienstleistungsaufträge (VOB/A). Bieter müssen die jeweiligen Vergabeunterlagen vollständig und fristgerecht einreichen, um am Verfahren teilzunehmen.
Alle relevanten Unterlagen – Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen und Formulare – stehen im elektronischen Vergabeportal des Landes Bremen zur Verfügung. Dort können Sie die Dokumente herunterladen, Fragen stellen und Ihre Angebote elektronisch übermitteln.
Die Teilnahmebedingungen umfassen unter anderem die Eignungsnachweise (z. B. Referenzen, finanzielle Leistungsfähigkeit) und die geforderten Nachweise zur Einhaltung von Sozial‑ und Umweltstandards. Fehlende oder unvollständige Nachweise führen in der Regel zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Bei Unklarheiten zu den Vergabeunterlagen können Sie innerhalb der im Ausschreibungsunterlagen genannten Frist schriftliche Fragen stellen. Die Antworten werden allen Interessenten gleichzeitig veröffentlicht, um Chancengleichheit zu gewährleisten.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens erhalten die Bieter eine Mitteilung über die Entscheidung. Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht, innerhalb einer festgelegten Frist Einspruch zu erheben und die Vergabeentscheidung prüfen zu lassen.